Beschluss: ungeändert beschlossen

Die im Entwurf des Haushaltes 2010 enthaltenen Teilergebnispläne für die Produkte

 

29           Wasserversorgung

30           Abfallbeseitigung und –entsorgung

31           Straßenreinigung und

56           Abwasserbeseitigung

 

werden dem Rat unter Berücksichtigung der sich aus Einzelbeschlüssen ergebenden Veränderungen sowie Einbeziehung der sich hieraus ergebenden Anpassungserfordernissen zur Beschlussfassung im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2010 empfohlen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/95 und bat um Fragen und Wortbeiträge.

 

Produkt 29- Wasserversorgung

 

Ausschussmitglied Schubert bat um Erklärung, wieso bei der Position 13.522100 (S. 202) der Ergebnisplan 2008 und die Ansätze für die Jahre 2009 bis 2013 so gravierend voneinander abwichen.

 

Bürgermeister Niehues fragte die Ausschussmitglieder in diesem Zusammenhang, ob es in Ordnung sei, dass bei der Besprechung von Verständnisfragen in Verbindung mit einzelnen Positionen des Haushaltsplans kein Wortprotokoll erfolge.

 

Dem wurde von den Ausschussmitgliedern zugestimmt.

 

Kämmerer Isfort beantwortete danach im Einzelnen die Frage von Ausschussmitglied Schubert.

 

Die weitere Frage von Ausschussmitglied Schubert nach der Position 13.52100 (S. 202) erklärte Kämmerer Isfort mit dem Einbau von Reserven für die weitere Planung.

 

Ausschussmitglied Reints erkundigte sich nach der Möglichkeit, für das Wasserwerk Konzessionsabgaben zu erheben.

 

Kämmer Isfort verwies zunächst auf die

Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2010

Anlage 4, S. 1, Finanzplan (A. Zahlungsübersicht) 785200 und Finanzplan (B. Einzelinvestitionen) 22910030 Erweiterung des Versorgungsnetzes ( kleinere Maßnahmen)

Hier sei eine zusätzliche Summe von 3.000 € eingestellt worden, da im Zuge der Herstellung von Hausanschlüssen vereinzelt auch Verlängerungen des Versorgungsnetzes erforderlich seien. Zur Sicherstellung der Ausführung kleinerer Maßnahmen müsse dieser Betrag im Finanzplan ausgewiesen werden.

Anschließend erläuterte er die Möglichkeit, Konzessionsabgaben zu erheben. Er erklärte, dass das Wasserwerk steuerlich wie ein Gewerbebetrieb zu behandeln sei. Gewinne und Verluste könnten nicht immer einfach gegeneinander aufgerechnet werden. Da ab dem Jahr 2011 die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte wegfielen (S. 202, Pos. 14. 571110) würde ab diesem Jahr eine enorme steuerliche Belastung für die Gemeinde entstehen, da Gewinne sich dann entsprechend erhöhten und versteuert werden müssten. Eine Konzessionsabgabe würde das vermindern.

Die Wassertarife der Gemeinde Rosendahl seien konkurrenzlos günstig, aber man müsse bedenken, dass die seinerzeit für den Ausbau des Wasserversorgungsnetzes gezahlten Zuschüsse in Höhe von 80% nicht mehr gezahlt würden. Vor diesem Hintergrund rate er von einer Wasserpreissenkung dringend ab.

Es gebe eine schriftliche Stellungnahme der CONCUNIA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Thema Konzessionsabgaben, die dem Protokoll als Anlage I beigefügt ist.

Da aber noch rechtliche Fragen geklärt werden müssten, liege hiermit noch kein beschlussfähiger Vorschlag vor.

 

Ausschussmitglied Reints verwies hier auf ein Gerichtsurteil des OVG Schleswig vom 28.11.2001 (Az 2 K 6/99), das besage, dass die Entrichtung einer Konzessionsabgabe auf Abwasser an die Gemeinde zwar zulässig, aber nicht gebührenfähig sei. Sollte es jedoch eine rechtlich korrekte Möglichkeit geben, Konzessionsabgaben im Bereich der Wasserversorgung auszuweisen, ohne die Entgeltzahler zusätzlich zu belasten, sei er auf jeden Fall dafür. Er wolle auch keine Steuern für eventuelle Gewinne an das Finanzamt zahlen.

 

Kämmerer Isfort betonte, dass ohne Konzessionsabgaben und bei unveränderten Wasserentgelten zwangsläufig eine zunehmende Steuerbelastung entstehe. Er wolle zunächst nur eine grundsätzliche Annäherung an das Thema Konzessionsabgaben durch die Ausschussmitglieder anstoßen.

 

Ausschussmitglied Fedder erklärte, dass bei einer Gewinnerzielung somit jeder, der Wasser kaufe, Geld spende. Dieses Geld wolle er aber so angelegt sehen, dass es für Investitionen im Wasserwerk bereit stehe.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass man sogenannte Unterhaltungsrückstellungen hier nicht bilden könne.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte, wie das denn ein Gewerbebetrieb mache.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass Gewerbebetriebe sich die erforderliche Liquidität für künftige Ersatzinvestitionen über Abschreibungen erwirtschafteten. Da der Umfang der Abschreibungen auch Gewinn beeinflussend sei und damit Auswirkungen auf die Höhe der Gewinnbesteuerung habe, folgten diese Betriebe in der Regel der Zielsetzung, Abschreibungen im höchstzulässigen Umfang auszuweisen. Im Rahmen des NKF sei hingegen die Abschreibung vom Herstellungswert vorgeschrieben. Da die Wiederbeschaffung des jeweiligen Vermögensgegenstandes nach Ablauf der Nutzungsdauer jedoch nicht zum ursprünglichen Erwerbsaufwand zu realisieren sei – Verteuerungen auf Grund von Preissteigerungen und technischer Verbesserungen seien der Normalfall – müsse davon ausgegangen werden, dass über Abschreibungen die erforderlichen Mittel nicht in vollem Umfang erwirtschaftet werden könnten.

 

Um die Frage, wo das Geld des Wasserwerkes geblieben sei, gleich zu beantworten, wies Kämmerer Isfort darauf hin, dass Darlehen an die KAIRO GmbH gewährt worden seien, um damit einerseits für das Wasserwerk Zinserträge zu erwirtschaften und andererseits für die Gesellschaft zinsgünstige Finanzierungsmittel verfügbar zu halten.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek ergänzte die Ausführungen dahingehend, dass man bei der Erwirtschaftung von Abschreibungsbeträgen für spätere Reinvestitionen auch von einer sogenannten Ansparabschreibung spreche.

 

Bürgermeister Niehues verwies hier noch einmal auf die gesamtwirtschaftliche Betrachtung und die Sicherstellung des Gesamthaushaltes.

 

Ausschussmitglied Fedder bemängelte, dass Abwasser und Wasser nicht, wie früher vereinbart, als eigene Produkte behandelt würden. Dadurch würden die durch Konzessionsabgaben erzielten Einnahmen in anderen Haushaltsbereichen verwendet werden können.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass es die Möglichkeit einer bilanziellen Abschreibung gebe, so dass Ansprüche des Wasserwerkes gegenüber dem Gesamthaushalt bestehen blieben. Man müsse die steuerlichen Aspekte unbedingt im Vordergrund behalten.

 

Fraktionsvorsitzender Branse bezog sich auf den erwirtschafteten Gewinn in Höhe von 66.725,11 € im Teilergebnisplan für 2008 (S. 203 oben, Pos. 29). Man habe das Wasserwerk bisher kostendeckend bewirtschaftet. Er wies darauf hin, dass es sich bei den Einnahmen um Entgelte und nicht um Gebühren handele, die vom Bürger bezahlt werden. Er habe den Eindruck, dass die Konzessionsabgabe eingeführt werden solle, um den Gewinn zu verschleiern.

 

Ausschussmitglied Reints wies darauf hin, dass man die Konzessionsabgabe nur unter ökonomischen Gesichtspunkten sehen solle, um die steuerlichen Vorteile zu nutzen. Er wolle die Konzessionsabgabe nicht als Instrument zur Haushaltsentlastung sehen.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld vertrat die Ansicht, dass es sich nicht um „Abzocke“ handle, wenn man überlege, wie man die Steuerlast mindern könne.

Es gebe nur zwei Möglichkeiten:

  1. Die Konzessionsabgabe,
  2. die Senkung des Wasserpreises.

Er sehe die Konzessionsabgabe als Vorschlag der Verwaltung an, über den man im Ausschuss beraten müsse.

 

Kämmerer Isfort unterstützte dies, indem er klar machte, dass es nur um die grundsätzliche Entscheidung gehe, über eine eventuelle Konzessionsabgabe nachzudenken. Man könne per Beschluss auch die Verwendung so binden, wie es von den Ausschussmitgliedern gewünscht werde.

 

Ausschussmitglied Fedder betonte nochmals, dass er bei erwirtschafteten Einnahmen durch eine Konzessionsabgabe grundsätzlich gegen eine Verwendung im allgemeinen Haushalt der Gemeinde sei.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass es dem Rat freistünde, eine Zweckbindung festzulegen. Die Erträge durch Konzessionsabgaben würden dann nachgehalten, so dass die entsprechenden Beträge für Reinvestitionen zur Verfügung stehen würden.

 

Fraktionsvorsitzender Branse prognostizierte, dass im Wasserwerk möglicherweise trotz Konzessionsabgabe ein Gewinn erwirtschaftet würde. Dieser dürfe nicht zur Finanzierung des Gemeindehaushaltes dienen. Er befürchte, dass angesparte Beträge gleich im Haushalt der Gemeinde verschwinden würden und glaube nicht, dass so ein zusätzlicher Gewinn erreicht werde.

 

Ausschussmitglied Reints erklärte, dass er in diesem Fall eindeutig Kämmerer Isfort Recht geben müsse. Man solle bedenken, dass ein Gewinn in Höhe von 54.000 € mit 28% versteuert werden müsse. Das Steuer- und Gebührenrecht müsse auseinander gehalten werden.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek fragte, ob man die Verwaltung beauftragen solle, eine Empfehlung an den Rat herauszugeben, einen Prüfauftrag ins HSK zu stellen.

 

Ausschussmitglied Fedder betonte, dass er dazu nicht bereit sei.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass es sich ja lediglich um eine Empfehlung für einen Prüfauftrag handle.

 

Ausschussmitglied Rahsing schlug vor, die Verwendung der Gelder später zu beraten und nur über den grundsätzlichen Prüfauftrag zu entscheiden.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld wollte wissen, warum der Prüfauftrag im HSK verankert werden solle.

 

Kämmer Isfort erklärte, dies diene als Vorlage für den Kreis Coesfeld, um nachzuweisen, welche Anstrengungen man unternehme, um den Haushalt zu sanieren.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld legte dar, dass man durch erwirtschaftete Abschreibungsbeträge im letzten Jahr kostendeckend die Hausanschlüsse saniert habe. Daher stimme er einer Konzessionsabgabe zu, um Vorsorge dafür zu treffen, dass keine Kredite in Anspruch genommen werden müssten.

Man solle sich auch am Gebührenzahler orientieren. Wenn man jetzt eine Senkung des Wasserpreises veranlasse, müsse man diesen möglicherweise in den nächsten Jahren wieder anheben, um kostendeckend zu arbeiten. Ein solches Auf und Ab solle man dem Gebührenzahler ersparen. Er halte den bisherigen Weg für sinnvoller.

 

Kämmerer Isfort wies erneut darauf hin, dass es nur darum gehe, eine Idee zu verfolgen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse meinte, dass durch Konzessionsabgaben, die auf das Gemeindekonto flössen, die Gemeinde dem Wasserwerk quasi Geld leihen würde. Die Kunden würden mit ihren Entgeltzahlungen also die Zinsen zahlen.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dem sei nicht so. Die Gemeinde könne die Erträge aus den Konzessionsabgaben separieren und dem Wasserwerk zu gegebener Zeit als unverzinsliches Finanzierungsmittel zur Verfügung stellen.

 

Ausschussmitglied Reints forderte, dass dies entsprechend festgeschrieben werden müsse.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek fragte die Ausschussmitglieder, ob der Rat der Verwaltung einen Prüfauftrag über die Zahlung von Konzessionsabgaben erteilen solle.

Er ließ über diesen Vorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:           7 Ja Stimmen

                                                2 Nein Stimmen

 

Damit war dieser Vorschlag angenommen.

 

 

Produkt 30 – Abfallbeseitigung und –entsorgung

 

Ausschussmitglied Löchtefeld teilte mit, dass es aufgrund falscher Schätzungen hier zu erheblichen Nachforderungen gekommen sei. Er plädiere dafür, eine Ausgleichsrücklage zu schaffen, um eine Gebührenstabilität zu erreichen.

 

Kämmerer Isfort wies darauf hin, dass bei einer Überdeckung unter der Position 30-438100 (S. 208) ein Sonderposten gebildet werden könne, mit dem man eine Unterdeckung im Folgejahr ausgleichen könne.

 

Ausschussmitglied Fedder erkundigte sich, in welcher Höhe dies erfolge.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass dies in genau der Höhe einer Unterdeckung geschehe.

 

Ausschussmitglied Branse forderte eine zeitnahe Abrechnung der Gebührenhaushalte, um Entscheidungen treffen zu können.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek erklärte, dass beschlossen worden sei, dass die Abrechnungen bis zum 30. September des jeweils folgenden Jahres vorzulegen seien.

 

Produkt 31 - Straßenreinigung

 

Zu diesem Produkt gab es keine Fragen und Wortmeldungen.

 

Produkt 56 – Abwasserbeseitigung

 

Kämmerer Isfort gab sodann Erklärungen zu Verständnisfragen, die Ausschussmitglied Schubert zu den Positionen 13.524140 (S. 332) und 21.688100 (S. 335) hatte.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld erkundigte sich, wie es mit dem Zeitplan für die geplanten Investitionen (S.339) aussehe und ob man hier noch einiges hinausschieben könne.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass die veranschlagten Maßnahmen sich noch in der Planungsphase befänden und deshalb noch kein konkreter Umsetzungstermin genannt werden könne.

 

Auf die Bitte von Ausschussmitglied Löchtefeld erläuterte Bürgermeister Niehues die Maßnahmen zum Ablaufkanal des Regenrückhaltebeckens an der Kläranlage Holtwick. Durch einen neuen Ablaufkanal solle dieses von einem Nassbecken mit Dauerstau zu einem Trockenbecken umgebaut werden.

 

Ausschussmitglied Fedder erkundigte sich, warum das Nassbecken nicht bestehen bleiben dürfe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass das Nassbecken zurzeit nur geduldet sei, aber nicht mehr dauerhaft genehmigt werde. Außerdem werde mit dem Umbau zum Trockenbecken gleichzeitig ein größeres Rückhaltevolumen geschaffen, so dass nicht noch ein größeres Regenrückhaltebecken gebaut werden müsse.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek erkundigte sich nach der Position 45609030 (S.337) Erneuerung der Elektroinstallation Kläranlage Osterwick.

 

Fachbereichsleiter Wellner erläuterte, dass es für Holtwick bereits ein erstelltes Leistungsverzeichnis gebe, für Osterwick sei ein grobes Konzept erstellt worden. Man erwarte hier entsprechende Angebote und nach Kostenprüfung werde man entscheiden, ob diese Aufgabe in Angriff genommen werde.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Löchtefeld zu Sanierungsmaßnahmen im Kanalbereich erklärte Fachbereichsleiter Wellner, dass die entsprechenden Maßnahmen bereits vorgestellt worden seien.

 

Ausschussmitglied Reints wollte wissen, was es mit der Dichtigkeitsprüfung der Hausanschlüsse auf sich habe.

 

Fachbereichsleiter Wellner erläuterte, dass gemäß § 61a des Landeswassergesetzes NRW die Pflicht eines privaten Grundstückseigentümers bestehe nachzuweisen, dass die Abwasserleitungen auf seinem privaten Grundstück dicht sind. Die gesetzliche Frist sei hier der 31. Dezember 2015.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Reints, wer die Kosten für diese Maßnahme zu tragen habe, antwortete Bürgermeister Niehues, dass dies der Bürger sei.

Er wies hier darauf hin, dass die Stadt Billerbeck mit Fördermitteln bereits ein Pilotprojekt durchgeführt habe. Unterlagen hierüber könne er zur Verfügung stellen.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld erkundigte sich nach dem Notstromaggregat für die Pumpwerke Position 45610001 (S.337).

 

Fachbereichsleiter Wellner legte dar, dass es sich bei der Anschaffung um eine präventive Maßnahme handele.

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: