Beschluss: geändert beschlossen

Die Elternbeiträge für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule an den Rosendahler Grundschulen werden ab dem Schuljahr 2010/2011 wie folgt festgesetzt:

 

Einkommensgrenze                                  Beitrag je Kind

bis 20.000 € / jährlich                                    0,00 € / mtl.

bis 25.000 € / jährlich                                  10,00 € / mtl.

bis 30.000 € / jährlich                                  20,00 € / mtl.

bis 35.000 € / jährlich                                  30,00 € / mtl.

bis 40.000 € / jährlich                                  50,00 € / mtl.

bis 45.000 € / jährlich                                  70,00 € / mtl.

über 45.000 € / jährlich                                90,00 € / mtl.

 

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 

Anschließend stellte Ausschussmitglied Deitert den Antrag, Geschwisterkinder unter Einbeziehung der Kindergartenkinder beitragsfrei zu stellen.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte dies dahingehend, dass z.B. bei einem Jahreseinkommen bis 25.000 € in der OGS ein Beitrag von 10,00 € gezahlt werden müsse. Für ein Kindergartenkind ab 2 Jahren werde in dieser Einstufung in der Regelgruppe (35 Stunden) ein Beitrag von 29,44 € verlangt. Bei der geplanten Regelung sei dann der höhere Beitrag, in diesem Fall der Kindergartenbeitrag zu zahlen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeld berief sich auf seinen Antrag, der die Zahlung eines halben Beitrages für Geschwisterkinder vorsehe.

 

Nach weiterer Diskussion formulierte Bürgermeister Niehues folgenden Beschlussvorschlag:

 

Geschwisterkinder sind beitragsfrei, wobei Geschwisterkinder, für die Elternbeiträge nach dem KiBiz zu zahlen sind, als beitragspflichtig zu berücksichtigen sind.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf ließ hierüber als weitergehenden Antrag von Ausschussmitglied Deitert abstimmen:

 

 

Abstimmungsergebnis:                        7 Ja Stimmen

                                                              1 Nein Stimme

                                                              1 Enthaltung

 

Damit war dieser Antrag angenommen.


Ausschussvorsitzender Steindorf verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/102 und bat um Wortmeldungen zum Thema.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellte für die WIR den Antrag, eine weiter differenzierte Staffelung bei den Elternbeiträgen zu beschließen, da man diese für deutlich gerechter halte, als die vorgeschlagene. Folgende Staffelung wurde vorgeschlagen:

 

Einkommensgrenze                                  Beitrag je Kind

bis 20.000 € / jährlich                                    0,00 € / mtl.

bis 25.000 € / jährlich                                  10,00 € / mtl.

bis 30.000 € / jährlich                                  20,00 € / mtl.

bis 35.000 € / jährlich                                  30,00 € / mtl.

bis 40.000 € / jährlich                                  50,00 € / mtl.

bis 45.000 € / jährlich                                  70,00 € / mtl.

über 45.000 € / jährlich                                90,00 € / mtl.

                Geschwisterkinder sind beitragsfrei.

 

Er wisse aber nicht, wie sich eine solche Staffelung auf das Beitragsaufkommen auswirken würde.

 

Ausschussmitglied Deitert teilte mit, dass seine Fraktion mit der alten Staffelung einverstanden sei, aber eine Regelung für Geschwisterkinder unter Einbeziehung der Kindergärten wünsche.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass man anhand angenommener Teilnehmerzahlen eine Berechnung mit der vorgeschlagenen Beitragsstaffelung gemacht habe. Dabei sei man zu annähernd gleichem Beitragsaufkommen gekommen, wie mit der ursprünglich vorgeschlagenen Staffelung. Er könne daher den Vorschlag der WIR-Fraktion mittragen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass die SPD-Fraktion dafür plädiere, für das 2. Kind keine Beitragsbefreiung zu gewähren, sondern den halben Beitrag zu erheben.

 

Um 19:55 Uhr unterbrach Ausschussvorsitzender Steindorf die Sitzung, um den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit zur Beratung zu geben.

 

Die Sitzung wurde um 20:00 Uhr fortgesetzt.

 

Ausschussmitglied Deitert stellte den Antrag, die Einkommensstaffelung für die Kindergärten anzuwenden.

 

Rektor Müller von der Nikolaus Grundschule in Holtwick äußerte seine Befürchtungen, dass bei einer Neuregelung der Beitragssätze Abmeldungen oder keine neuen Anmeldungen erfolgen könnten. Er wollte wissen, unter welchen Bedingungen und mit welchen Anmeldezahlen die OGS weiter bestehen könne.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf verwies auf die katastrophale finanzielle Lage. Er verstehe die Bedenken, aber er halte die jetzigen moderaten Beitragssätze für tragbar. Die bisherige kostenfreie Regelung sei als Anschub für die Entwicklung der OGS gedacht gewesen, jetzt bestehe aber finanziell dazu keine Möglichkeit mehr.

 

Rektor Müller erkundigte sich, ob die OGS auch bestehen bleiben könne, wenn weniger Kinder angemeldet würden.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass er davon ausgehe, dass bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Kindern die OGS bestehen bleiben könne.

 

Kämmerer Isfort verwies hier auf das Haushaltssicherungskonzept, das eine klare rechtliche Vorgabe mache. Spezielle Entgelte seien vorrangig einzusetzen und man müsse sich an diesen Grundsatz halten.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt betonte, dass Rosendahl die einzige Kommune sei, die bisher keine Elternbeiträge erhoben habe. Dies sei als Anschubfinanzierung gedacht gewesen, aber jetzt müsse man zur Normalität zurückkehren und ein Gesamtkonzept erstellen. Die Gemeinde habe kein Geld zu verschenken. Außerdem gehe er davon aus, dass die Leistung der OGS anders bewertet würde, wenn man dafür bezahlen müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilte mit, dass zu dem Beitrag auch noch der Essensbeitrag geleistet werden müsse. Durch die von der WIR-Fraktion vorgeschlagene Staffelung habe man eine größere Gerechtigkeit erreichen wollen. Die Staffelung bei den Kindergartenbeiträgen gehe aber zu weit.

 

Bürgermeister Niehues unterstützte diese Forderung.

 

Ausschussmitglied Deitert zog daraufhin den gestellten Antrag zurück.

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: