Beschluss: ungeändert beschlossen

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Produkt 06.001 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung – und der Genehmigung des Haushaltes 2010 wird dem DRK-Ortsverein Osterwick/Darfeld e.V. aufgrund des Antrages vom 23.02.2010 ein Baukostenzuschuss zum An- und Umbau des DRK-Familienzentrums "Fidus" im Ortsteil Osterwick zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Höhe der nachgewiesenen Kosten bis maximal 32.000 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst im Haushaltsjahr 2011 nach der Genehmigung des Haushaltes. Im Haushalt 2010 wird zur Absicherung einer entsprechenden Zusicherung eine Verpflichtungsermächtigung in der Zuschusshöhe veranschlagt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Steindorf verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/105 und begrüßte nochmals die hierzu erschienen Gäste Frau Dülker, Herrn Homann und Herrn Koeppen.

 

Herr Koeppen stellte sodann anhand einer Präsentation den geplanten Um- und Erweiterungsbau des DRK Familienzentrums Fidus vor. Er erläuterte, dass man sich beim Anbau für ein Flachdach entschieden habe.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeld wollte wissen, was unter einem Flachdach verstanden würde.

 

Herr Koeppen erklärte, dass ein Flachdach nach heutigem Standard immer eine Neigung von

2 % habe.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeld fragte weiter, wie die Pläne für die Entwässerung seien.

 

Herr Koeppen teilte mit, dass die Entwässerungsvorrichtungen am Außenrand des neuen Gebäudes vorgesehen seien.

 

Ausschussmitglied Lembeck erkundigte sich, ob der geplante Kostenzuschuss der Gemeinde in Höhe von 32.000 € endgültig sei oder ob möglicherweise weitere Kosten für Möbel und Einrichtung dazukommen könnten.

 

Herr Homann vom Vorstand des DRK-Ortsvereins Osterwick-Darfeld e.V. erläuterte, dass die Gesamtkosten mit 320.000 € veranschlagt seien. 90 % dieser Summe, also 288.000 € solle über die Förderung mit Landesmitteln finanziert werden. Die fehlenden 10%, also 32.000 € müssten über den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also in diesem Fall die Gemeinde Rosendahl, finanziert werden.

Beträge, die über die 320.000 € hinausgingen, sollten über Elterninitiative und Eigenleistung finanziert werden.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeld schlug vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass es sich um einen Baukostenzuschuss für den An- und Umbau einschließlich der Einrichtung handele.

 

Kämmerer Isfort wies darauf hin, dass ihm aus buchungstechnischen Gründen daran gelegen sei, den Zuschuss als Baukostenzuschuss auszuweisen.

 

Frau Dülker vom Kreisjugendamt wies darauf hin, dass die Landesmittel von 90% sich auf die Bau- und Einrichtungskosten bezögen. Dies gelte somit auch für den 10 %-igen Trägeranteil.

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: