1.   Die Notwendigkeit der vom Sportverein Schwarz-Weiß Holtwick beantragten Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz wird grundsätzlich anerkannt.

 

2.   Die Finanzierung der Umbaumaßnahme lässt sich aufgrund der voraussichtlichen Liquiditätsentwicklung innerhalb des Konsolidierungszeitraumes (2011 bis 2014) derzeit nicht darstellen.

 

3.   Die Gemeinde wird rechtzeitig vor Ablauf des Konsolidierungszeitraumes die Möglichkeiten für eine Realisierung des Projektes prüfen.

 

4.   Die jährliche Sportpauschale wird zweckgebunden für den Umbau des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz angesammelt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              1 Enthaltung


Ausschussvorsitzende Everding verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/107 und bat  Herrn Thomas Fedder vom Sportverein Schwarz-Weiß Holtwick darum, den im Dezember 2009 gestellten Antrag noch einmal kurz zu erläutern.

 

Herr Fedder legte noch einmal die Inhalte des Antrages vom 6. Dezember 2009 dar. Er verwies auf den seit 31 Jahren intensiv genutzten Ascheplatz, der insbesondere im Winter keinen geregelten Trainingsbetrieb mehr zulasse. Durch die Einrichtung eines Kunstrasenplatzes werde eine zeitgemäße Kompensationsmöglichkeit für die hohe Belastung durch den Trainingsbetrieb gegeben. Man sei sich darüber im Klaren, dass man den Antrag beim Vorliegen eines HSK stelle, hoffe aber heute wenigstens ein Signal mitnehmen zu können, dass der Kunstrasenplatz zu einem späteren Zeitpunkt noch gebaut werde.

 

Ausschussmitglied Steindorf regte an, zusätzlich im Beschluss festzuschreiben, dass die jährliche Sportpauschale für den Kunstrasenplatz im Ortsteil Holtwick angesammelt werden solle.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass es sich hierbei im Moment um eine Summe von 40.000 € jährlich handele.

 

Ausschussvorsitzende Everding bat darum, in den Beschluss den Namen des Sportvereins, Schwarz-Weiß Holtwick, einzufügen.

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden geänderten Beschluss: