Beschluss: ungeändert beschlossen

Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes “Nord West”, Ortsteil Darfeld, wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/112 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 

Ausschussmitglied Weber bat nach der Abstimmung nochmals darum, bei einer eventuellen weiteren Bebauungsplanänderung auch die Freigabe der Firstrichtung zu prüfen.


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/112 und bat um Wortmeldungen zum Thema.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigte sich, wie viele Grundstücke im betreffenden Baugebiet noch frei seien.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil teilte mit, dass insgesamt noch acht oder neun Grundstücke zum Verkauf stünden.

 

Ausschussmitglied Weber schlug vor, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, die Firstrichtung grundsätzlich frei zu geben und nicht wie vorgeschlagen nur für 4 Grundstücke. Möglicherweise vereinfache man dadurch die Vermarktung.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil wies darauf hin, dass es zwei weitere Interessenten für Grundstücke gebe. Auch hier sei eventuell eine Bebauungsplanänderung erforderlich, die aber nicht mit der Firstrichtung zusammenhänge, sondern mit dem geplanten Fußweg. Genaueres könne er aber hier noch nicht mitteilen. Er sehe also keine Notwendigkeit, den jetzigen Beschlussvorschlag zu ändern.

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: