Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung werden nachfolgend aufgeführte Flächen als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Absatz 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

01 "Schleestraße" (Stichstraße) teilweise

      Gemarkung Holtwick, Flur 6, Flurstück 355 teilweise, Anliegerstraße

 

02 "In de Kämp" teilweise im Baugebiet "Haus Holtwick"

      Gemarkung Holtwick, Flur 8, Flurstück aus 239 teilweise, Anliegerstraße

 

Die vorbezeichneten Flächen sind in den als Anlage I und Anlage II zur Sitzungsvorlage VIII/114 beigefügten Lageplänen schraffiert dargestellt und werden mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen öffentlich bekannt gemacht.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Fraktionsvorsitzender Weber erkundigte sich nach der rechtlichen Bedeutung des Begriffs „Anliegerstraße“.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass eine Anliegerstraße eine Gemeindestraße mit dem Zweck einer Wohngebietserschließung sei.

 

Kämmerer Isfort erläuterte dazu, dass sich z. B. bei der Gebührenerhebung für die Straßenreinigung Unterschiede daraus ergäben, ob es sich um eine Anlieger- oder eine andere Straße handele. Dies sei im KAG (Kommunalabgabengesetz) verankert.

 

Fraktionsvorsitzender Weber bat darum, ihm dazu allgemeine Informationen zukommen zu lassen.

 

Bürgermeister Niehues sagte zu, einen Auszug aus dem Straßen- und Wegegesetz zur Verfügung zu stellen.

 

Ausschussmitglied Espelkott fragte, ob die Abnahme der Schleestraße durch die Gemeinde erfolgt sei.

 

Dies wurde von Fachbereichsleiter Wellner bestätigt.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob für die Schleestraße als Stichstraße auch Beiträge von den anderen Anliegern gezahlt werden müssten.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass öffentliche Flächen keine beitragspflichtigen Flächen seien und somit auf die anderen Anlieger keine erhöhte Belastung zukomme.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, ob die Kostenbescheide für die Anlieger der Straße „In de Kämp“ bereits erstellt worden seien.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil teilte mit, dass die Anliegerbeiträge bereits über Ablöseverträge gezahlt wurden. Er teilte weiter mit, dass mit den Anliegern der Schleestraße vereinbart worden sei, die Kosten nicht wie üblich zu 90 % sondern zu 100 % zu übernehmen.

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: