Ratsmitglied Fedder fragte nach, ob eine Gebührenerstattung erfolge, wenn eine Entleerung der Abfallgefäße wegen Schnee nicht möglich gewesen sei.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass es in der vergangenen Zeit bei der Abholung der Müllgefäße wetterbedingt zu Schwierigkeiten gekommen sei. Die Biotonnen hätten wegen des starken Frostes nicht oder nicht komplett geleert werden können. Hier habe man einen zusätzlichen Abholtermin angeboten, der auch in der Presse bekannt gemacht worden sei. Weiterhin sei es wegen Schnee- und Eisglätte vereinzelt zu Schwierigkeiten bei der Abholung der Müllgefäße im Außenbereich gekommen. Satzungsgemäß bestehe aber kein Anspruch auf Ermäßigung oder Schadensersatz.