Ratsmitglied Fedder teilte mit, dass es bei einigen Bürgern zu Verwunderung über die Bescheide für die Wasserverbandsgebühren gekommen sei. Nach Aufhebung der Kleinbetragsregelung zum 01.Januar 2010 habe die Gemeinde Bescheide verschickt, die die jährlichen Gebührenzahler mit einer zusätzlichen vierteljährlichen Zahlung belasteten. Dabei habe es sich um minimale Beträge gehandelt, die im geringsten Fall 0,15 € betragen hätten. Er habe bereits mit Frau Berger darüber gesprochen und bat um Mitteilung, ob eine Korrektur dieser Bescheide bereits erfolgt sei.

 

Kämmerer Isfort sagte zu, diese Frage über das Protokoll zu beantworten.

 

Antwort:           Es trifft zu, dass in Einzelfällen, verursacht durch die Aufhebung der Kleinbetragsregelung zum 01. Januar 2010, bei den Gebühren für die Wasser- und Bodenverbände Quartalsfälligkeiten ausgewiesen wurden, die lediglich Kleinbeträge berücksichtigt haben. Die Fälligkeiten und Beträge werden für die Zukunft geändert und für 2010 manuell angepasst.