Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der geänderte Planungsstand unter Berücksichtigung der vorhergehenden Beratungen wird anerkannt und den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage Nr. VII/247 beigefügten Empfehlungen zugestimmt.

 

Der in der Sitzung vorgestellte geänderte Planentwurf nebst dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Bezug: Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 19.01.2006, TOP 9

 

Ratsmitglied Weber erinnerte daran, dass er im Ausschuss gegen den Beschlussvorschlag gestimmt habe, da seine Fraktion grundsätzlich keine uniformen Ortsbilder wünsche. Er plädiere daher weiterhin für eine möglichst geringe Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang fragte er nach, ob die Aussage des in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses anwesenden Architekten, wonach ein Bauherr ggf. sein Objekt völlig in Richtung Süden ausrichten dürfe, korrekt gewesen sei.

 

Fachbereichsleiter Wellner verneinte dies. Diese Aussage sei falsch. Eine Ost-West-Firstrichtung sei festgesetzt, jede andere Ausrichtung würde gegen diese Festsetzung verstoßen. Ein entsprechender Bauantrag müsse daher abgelehnt werden.

 

Daraufhin stellte Ratsmitglied Weber für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, die Möglichkeit einer freien Wahl der Firstrichtung zu schaffen.

 

Ratsmitglied Neumann vertrat die Auffassung, dass zu enge Festsetzungen Bauwillige abschrecken könnten, was nicht im Sinne der Gemeinde sein könne.

 

Ratsmitglied Steindorf gab für seine Fraktion bekannt, dass dieses Thema inhaltlich abgeschlossen sei und die Gemeinde Rosendahl dennoch familienfreundliche Politik betreibe.

 

Dieser Auffassung schloss sich auch Ratsmitglied Kuhl an, schließlich könne man beobachten, welche Grundstücke zuerst und zuletzt nachgefragt würden und anschließend ggf. Rückschlüsse daraus ziehen.

 

Hinsichtlich der Ausrichtung der Firstrichtung erkundigte sich Ratsmitglied Henken nach der Toleranzgrenze im Falle von Abweichungen.

 

Fachbereichsleiter Wellner teilte mit, dass Abweichungen von 3 bis 4 Grad noch genehmigt würden.

 

Fraktionsvorsitzender Branse bat daraufhin um Abstimmung über den Beschlussvorschlag.

 

 

Bürgermeister Niehues stellte zunächst den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung, wonach für die Grundstücke 1 bis 7 eine völlige Südausrichtung des Firstes ermöglicht werden solle.

 

Abstimmungsergebnis:          17 Nein-Stimmen

                                                 4 Ja-Stimmen

                                                 2 Enthaltungen

 

Damit war der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

 

 

Der Rat folgte sodann dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: