Die der Sitzungsvorlage VIII/120 als Anlage I beigefügte 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis:                         9 Ja Stimmen

                                                              1 Nein Stimme


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/120 und bat um Wortmeldungen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilte mit, dass seine Fraktion die Anhebung der Hundesteuern mittragen könne. Er bat in diesem Zusammenhang darum, dass die Spender für die Hundekotbeutel regelmäßig aufgefüllt würden.

 

Fachbereichsleiter Homering antwortete, dass die Spender durch die Politesse regelmäßig kontrolliert und aufgefüllt würden. Man habe allerdings beobachtet, dass oft schon kurz nach dem Auffüllen die Spender leer seien. Da die Beutel nicht in der Umgebung als Müll auftauchten, bediene sich vermutlich der eine oder andere Hundehalter in größerem Umfang.

 

Ausschussmitglied Meier teilte mit, dass die FDP-Fraktion einer Steuererhöhung nicht zustimmen werde.

 

Ausschussmitglied Reints erkundigte sich, warum die Steuersätze bei 2 Hunden pro Hund höher seien, als wenn man nur einen Hund halte.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass sich dahinter eine Regulierungsfunktion verberge.

 

Fraktionsvorsitzender Branse machte klar, dass für ihn eine Steuererhöhung keine Sparmöglichkeit sei. Man katapultiere die Gemeinde Rosendahl damit in eine Spitzengruppe, obwohl hier nicht gerade nur reiche Leute wohnten. Die SPD-Fraktion werde eine Steuererhöhung dennoch mittragen.

 

Ausschussmitglied Reints fragte, ob es eine Sonderregelung für Hofhunde oder Hunde für den Objektschutz gebe.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass es nach neuer Rechtsprechung möglich sei, Hunde, die aus betrieblichen Gründen gehalten würden, von der Steuerpflicht zu befreien. Dabei müsse allerdings nachgewiesen werden, dass der Hund keinen familiären Bezug entwickle. Für weitere Informationen verwies er auf die in der Ortsrechtssammlung unter Register Nr. 18 enthaltene Hundesteuersatzung.

 

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: