Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung werden nachfolgend aufgeführte Flächen als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Absatz 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
1. "Schleestraße" (Stichstraße) teilweise
Gemarkung Holtwick, Flur 6, Flurstück 355 teilweise, Anliegerstraße
2. "In de Kämp" teilweise im Baugebiet "Haus Holtwick"
Gemarkung Holtwick, Flur 8, Flurstück aus 239 teilweise, Anliegerstraße
Die vorbezeichneten Flächen sind in den als Anlage I und Anlage II zur Sitzungsvorlage VIII/114 beigefügten Lageplänen schraffiert dargestellt und werden mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen öffentlich bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 17. März 2010, TOP 6 ö.S., Vorlage VIII/114.
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau und
Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: