Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Verfahren zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/270 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dabei ist dem Plan A der Urzustand; die Änderung dem Plan B zu entnehmen. Beide Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Bezug: Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 19.01.2006, TOP 4

 

Fachbereichsleiter Wellner erläuterte anhand von Folien kurz die Pläne zu diesem Tagesordnungspunkt und verwies dabei auch inhaltlich auf den TOP 10.

 

Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: