Herr Weber erkundigte sich, ob sich das Bürgerbegehren nur gegen das geplante Jugendhaus richte oder gegen den gesamten Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2009.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass sich das Bürgerbegehren nicht nur gegen den Umbau des Übergangswohnheimes in ein Jugendheim für die offene Jugendarbeit richte, sondern auch gegen die Bereitstellung der dafür notwendigen Finanzierungsmittel. Die Bereitstellung der Mittel für die 10-jährige Nutzungszeit sei unmittelbar mit der Nutzung des Gebäudes verbunden. Wenn das Bürgerbegehren zum Tragen komme, werde somit der komplette Ratsbeschluss hinfällig.