Der Rat der Gemeinde Rosendahl entspricht dem Bürgerbegehren gegen den Ausbau des Übergangswohnheimes in ein Jugendhaus für die offene Jugendarbeit und hebt insoweit seinen Beschluss vom 17. Dezember 2009 über den Ausbau dieses Übergangswohnheimes zu einem Jugendhaus und die Bereitstellung der dafür erforderlichen Finanzmittel auf.


Abstimmungsergebnis:                         17 Ja Stimmen

                                                                9 Nein Stimmen

 

Diese Abstimmung erfolgte geheim.

 

 

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellte anschließend den Antrag, den Bürgermeister zu beauftragen, dem Rat in der nächsten Sitzung eine abstimmungsfähige Beschlussvorlage zum Kompromissvorschlag vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:                         23 Ja Stimmen

                                                                3 Enthaltungen

 

Damit war dieser Antrag angenommen.


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/123. Er erklärte, dass zunächst die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens (Punkt 1 des Beschlussvorschlages) durch den Rat festgestellt werden müsse. Danach könne man zur Entscheidung über das Bürgerbegehren kommen.

 

Er ließ über Punkt 1 des Beschlussvorschlages abstimmen:

 

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

 

Das am 09. März 2010 bei der Gemeinde Rosendahl eingegangene Bürgerbegehren gegen den Ausbau des Übergangswohnheimes Holtwicker Str. 6, in ein Jugendhaus für die offene Jugendarbeit ist gemäß § 26 Absätze 2 bis 5 der Gemeindeordnung (GO NRW) zulässig.

 

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf meldete sich an dieser Stelle zu Wort und bat darum, einen Kompromissvorschlag vorlegen zu dürfen, um möglichst vielen Positionen gerecht werden zu können. Er betonte, dass er diesen Vorschlag als Ratsmitglied und nicht in seiner Eigenschaft als Fraktionsvorsitzender der CDU vortrage.

 

Nach der Vorstellung seines Kompromissvorschlages wurde dieser in schriftlicher Form als Arbeitsunterlage allen Ratsmitgliedern und den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung sowie der Presse zur Verfügung gestellt. Dem Protokoll ist er als Anlage I beigefügt.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erläuterte, dass es sich bei seinem Kompromissvorschlag um einen Grundlagenvorschlag handele, den man entsprechend bearbeiten könne. Dem Bürgerbegehren würde bei der Befolgung des Vorschlags stattgegeben, die Dependancen in den Ortsteilen Darfeld und Holtwick für die offene Jugendarbeit blieben erhalten und insgesamt würde man wahrscheinlich einen geringeren Betrag für die Erstellung eines Jugendhauses aufwenden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erkannte die positive Absicht vom Fraktionsvorsitzenden Steindorf an, erklärte aber, dass er den Antrag für völlig unausgegoren halte. Es könne bei der Errichtung des Jugendhauses an anderer Stelle zu gravierenden Problemen kommen. Es könne doch sein, dass ein Anwohner am neuen Standort für das Bürgerbegehren unterschrieben habe. Wenn man ihm nun direkt vor der Haustür ein Jugendhaus präsentiere, sei die Frage, ob der Anwohner die Gemeinde Rosendahl möglicherweise verklagen könne, weil er ja gegen ein Jugendhaus gestimmt habe.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass sich die Frage bzw. Forderung des Bürgerbegehrens auf das Haus an der „Holtwicker Straße 6“ bezogen habe. Damit sei ein anderer Standort nicht betroffen.

 

Ratsmitglied Deitert teilte mit, dass er hier mit Fraktionsvorsitzendem Weber einer Meinung sei. Bei den Bürgern, die das Begehren unterschrieben hätten, könnte ein übler Nachgeschmack entstehen. Es gehe nicht nur um den Standort sondern auch um den knappen Haushalt.

Außerdem seien beim Standort an der Holtwicker Straße die Anlieger im Vorfeld befragt worden. Dies sei bei dem neuen vorgeschlagenen Standort am „Brink 1“ noch nicht erfolgt.

Er schlage vor, dem Bürgerbegehren statt zu geben und dann später über den Kompromissvorschlag zu beraten.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Rat heute eine andere Sachentscheidung treffen könne. Eine Entscheidung, wie vom Fraktionsvorsitzenden Steindorf vorgeschlagen, sei rechtlich korrekt und vom Grundsatz her machbar. Man müsse das Augenmerk darauf richten, dass man am neuen Standort mit geringeren Mitteln auskäme. Natürlich müssten aus Rücksicht auf die Anwohner insbesondere Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden. Er betonte, dass diese Maßnahmen aber auch am Standort Holtwicker Straße 6 vorgesehen waren. Natürlich müssten Gespräche mit den derzeitigen Nutzern geführt werden. Er halte den Vorschlag vom Fraktionsvorsitzenden Steindorf für sehr gut, da er endlich eine Lösung biete. Die Jugendlichen würden schon viel zu lange warten und hätten inzwischen den Mut verloren. Man müsse ein Zeichen setzen und er bitte darum, am heutigen Abend eine Entscheidung zu fällen.

 

Ratsmitglied Riermann fragte, ob sämtliche bisherige Nutzer des Hauses am Brink über den Vorschlag vom Fraktionsvorsitzenden Steindorf informiert worden seien.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass der DRK-Ortsverein bereits sein grundsätzliches Einverständnis signalisiert habe, ebenso wie die Evangelische Kirchengemeinde. Er habe Ideen für Lösungen, die er aber am heutigen Abend nicht präsentieren könne, da es erst ausführliche Gespräche mit den Nutzern geben müsse.

 

Ratsmitglied Newman verwies auf die Begründung für das Bürgerbegehren. Bis auf den ersten Punkt „Verringerung der dezentralen Betreuungsangebote in Darfeld und Holtwick“ seien alle weiteren Punkte auch für das Haus am Brink 1 zutreffend.

Die Frage sei, ob man damit nicht automatisch ein neues Bürgerbegehren herausfordere.

 

Fraktionsvorsitzender Branse betonte, dass es zunächst nur um die im Dezember 2009 gefällte Ratsentscheidung gehe und man sich damit befassen solle. Er schlug vor, zunächst die Initiatoren des Bürgerbegehrens, die im Zuschauerraum anwesend seien, zu Wort kommen zu lassen.

 

Bürgermeister Niehues fragte, wer von den Anwesenden Stellung nehmen wolle.

 

Herr Ewald Belker meldete sich vom Zuschauerraum aus zu Wort und zeigte sich erstaunt, wie in fünf Minuten etwas „zerfleddert“ werden könne, woran man lange gearbeitet habe.

Er betonte, dass die Initiatoren in intensiven Einzelgesprächen die Einwohner aller Altersgruppen in allen drei Ortsteilen informiert hätten. Das Bürgerbegehren richte sich gegen das Übergangsheim an der Holtwicker Straße 6. Die Bürger seien gegen den Standort und nicht gegen die Jugend. Es handele sich um ein altes, nasses Gebäude, das einen ständigen Kostenherd darstelle. Außerdem würde damit eine Vermarktung des Grundstücks als Baugrund verhindert. Das Bürgerbegehren sei ein demokratisches Instrument. Man solle bedenken, dass alle Unterzeichner Mitbürger seien. Man bitte darum, den Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2009 aufzuheben. Der Vorschlag für den neuen Standort sei in Ordnung. Dieser Standort sei schon früher im Gespräch gewesen, sei aber von Herrn Jung vom WDR im Rahmen seiner Berichterstattung unterschlagen worden.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt zeigte sich überrascht, dass der Bürgermeister schon Gespräche mit der evangelischen Kirche geführt habe. Ihm sei davon nichts bekannt, schließlich sei er Mitglied des Presbyteriums und Finanzkirchmeister der Evangelischen Kirchengemeinde Coesfeld.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass im Ortsteil Osterwick seit Jahren Herr Schrage als Presbyter Ansprechpartner für die kirchlichen Belange gewesen sei. So habe er sich auch in diesem Fall an Herrn Schrage gewandt, der wiederum die Zustimmung grundsätzlich signalisiert habe.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt wies darauf hin, dass in der evangelischen Kirche das Entscheidungsgremium das Presbyterium sei, das aus 9 Mitgliedern bestehe. Keines der Mitglieder könne Einzelentscheidungen treffen.

 

Fraktionsvorsitzender Meier teilte mit, dass Herr Belker das formuliert habe, was die FDP-Fraktion schon in der Ratssitzung vorgetragen habe. Heute gehe es um die Entscheidung über das eingereichte Bürgerbegehren. Er könne dem Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden Steindorf grundsätzlich zustimmen, aber der Beschlussvorschlag betreffe zu viele Dritte mit denen man noch nicht gesprochen habe. Die Vorstellung der Sinus-Studie U27 habe nicht zur Entscheidungsfindung beitragen können. Man solle die Chance nutzen, heute „Stop“ zu sagen und die Optionen in Ruhe prüfen.

 

An dieser Stelle bat Bürgermeister Niehues Herrn Werremeier vom Kreisjugendamt um eine Stellungnahme.

 

Herr Werremeier erklärte, dass es gerade bei der offenen Jugendarbeit schwierig sei, mit Zahlen zu arbeiten. Die Spannbreite der teilnehmenden Jugendlichen sei sehr weit und rekrutiere sich aus den verschiedenen Sinusmilieus. Die Migranten seien nicht im Fokus dieser Studie gewesen, da das im Moment noch kein aktuelles Thema sei. Eine weitere Studie im Bereich der Sportjugend sei geplant. Jugendarbeit müsse sich immer aus mehreren Modulen zusammensetzen, wobei die offene Jugendarbeit insbesondere für die Jugendlichen gedacht sei, die sich in anderen Bereichen nicht mehr fassen ließen. Es sei schwierig, adäquate Angebote im Bereich der Jugendarbeit anzubieten. Die offene Jugendarbeit habe eine lange Geschichte. Man habe geschaut, ob traditionelle Angebote ausreichend seien und festgestellt, dass eine neue Generation von Jugendlichen heranwachse, die mit diesen Angeboten nicht zufrieden zu stellen seien.

 

Fraktionsvorsitzender Weber gab an dieser Stelle eine Stellungnahme zum Bürgerbegehren gegen das Jugendhaus ab, die dem Protokoll als Anlage II beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Everding begrüßte den Vorschlag vom Fraktionsvorsitzenden Steindorf. Sie sagte, das Gebäude am Brink, auch als „Haus der Partnerschaft“ bekannt, sei schon früher als Jugendtreff genutzt worden und es sei eine gute Idee, das wieder aufleben zu lassen. Es sei dringend erforderlich, ein Signal zu setzen um die Jugendlichen nicht zu enttäuschen. Natürlich seien Gespräche mit den Anliegern erforderlich, aber es müsse am heutigen Abend eine Entscheidung getroffen werden, sonst sei es mit der offenen Jugendarbeit vorbei und das dürfe man nicht zulassen.

 

Ratsmitglied Rahsing stellte an dieser Stelle den Antrag, den für einen Umbau des Gebäudes zu einem Jugendhaus vorgesehen Betrag von 100.000 € auf 80.000 € zu reduzieren. Die CDU-Fraktion sei nicht gegen die offene Jugendarbeit, sondern habe sich an der Haushaltssituation orientiert.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing betonte, dass es an dieser Stelle zunächst nur um das Bürgerbegehren gehe, das sich gegen den Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2009 richte. Er halte den Vorschlag vom Fraktionsvorsitzenden Steindorf für gut, den Ratsbeschluss aufzuheben. Damit sei das Bürgerbegehren hinfällig und man könne sich mit dem neuen Vorschlag beschäftigen. Er bitte darum, haushaltstechnische Fragen an dieser Stelle nicht einzubringen. Für die WIR-Fraktion könne er schon jetzt sagen, dass es kein Problem sei, einen anderen Tagungsort als das „Haus der Partnerschaft“ zu finden. Natürlich müssten auch für die anderen Nutzer adäquate Räumlichkeiten gefunden werden. Er sehe den gesamten Antrag vom Fraktionsvorsitzenden Steindorf als positiv an, aber eine komplette Entscheidung darüber am heutigen Abend halte er für einen „Schnellschuß“. Wenn dem Bürgerbegehren nicht entsprochen werde, bestehe dennoch die Möglichkeit eine Kompromisslösung zu erreichen.

 

Ratsmitglied Espelkott betonte, dass er seinen folgenden Wortbeitrag als persönliche Stellungnahme mitteilen wolle. Er unterstelle den Antragstellern, mit diesem Antrag persönliche Interessen verfolgt zu haben. Er habe mit Bürgern gesprochen, die zu einer Unterschrift gedrängt worden seien, ohne zu wissen, was sie tatsächlich unterschrieben hätten.

Es sei ein „Haus der Zukunft“ geplant worden, das vielfältige Aufgaben nicht nur für Jugendliche erfüllen sollte. Das Gebäude „Brink 1“ wäre ein reines Jugendhaus, ohne die Möglichkeiten des anderen Gebäudes. Dem Antrag der CDU-Fraktion, den jährlichen Zuschuss für die offene Jugendarbeit sobald wie möglich auf 25.000 € zu kürzen, könne er nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Lisa Margeaux Meier bat darum, dem im Zuschauerraum anwesenden Vorsitzenden der Landjugend, Herrn Stefan Schonnebeck, die Möglichkeit einer Stellungnahme zu geben.

 

Herr Schonnebeck teilte mit, dass die Einwände der Landjugend sich in keiner Weise gegen die Jugendarbeit sondern nur gegen den Standort des Gebäudes richteten.

 

Fraktionsvorsitzender Meier erklärte zu den Äußerungen von Ratsmitglied Espelkott, dass er nicht glaube, dass ein mündiger Bürger nicht in der Lage sei zu prüfen, was er unterschreibe. Weiter kritisierte er, dass Herr Werremeier in seiner Stellungnahme absolut keine Zahlen genannt habe. Er wolle gerne wissen, wer mit welchem Geld betreut werde.

 

Herr Werremeier erklärte noch einmal, dass es in der offenen Jugendarbeit sehr schwierig sei, mit Zahlen zu arbeiten. Es gebe in Rosendahl ein Stammpotential von ca. 40 Personen. Durch einzelne Veranstaltungen wie z.B. das Ferienprogramm oder andere Sonderveranstaltungen entstehe eine Unbekannte, die man nicht vorhersagen könne. Es gebe nicht das Angebot, sondern es sei geplant und gewünscht, eine Palette von Angeboten zu bieten. Das fehle hier in Rosendahl heute ganz klar. Die vorhandenen Möglichkeiten hier seien nur Notlösungen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wandte sich an den Fraktionsvorsitzenden Weber mit dem Hinweis, dass dieser doch sehr für die Basisdemokratie sei. Es gebe Bürger, die sich gegen eine Entscheidung des Rates zur Wehr setzen wollten und dazu das Instrument des Bürgerbegehrens gewählt hätten. Er bitte darum, dem stattzugeben.

 

Ratsmitglied Deitert wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion das finanzielle Risiko minimieren wolle. Seiner Ansicht nach laufe die Jugendarbeit in Rosendahl insbesondere in den Vereinen super.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf verdeutlichte, dass er einen Kompromissvorschlag gemacht habe. Er gehe davon aus, dass alle Anwesenden interessiert seien, vernünftige Jugendarbeit zu leisten. Wenn dem Bürgerbegehren stattgegeben werde, sei das Jugendhaus an der Holtwicker Straße 6 vom Tisch. Werde es abgelehnt, komme zwangsläufig der Bürgerentscheid. Ein Bürgerentscheid gegen das Jugendhaus habe eine Sperre von 2 Jahren zur Folge, in der man vertragsfrei ohne einen Träger für die offene Jugendarbeit dastehe. Sollte ein Bürgerentscheid zur Folge haben, dass das Haus an der Holtwicker Straße 6 doch entstehen könne, sehe er dort für die Zukunft einen Dauerkonflikt zwischen Jugendlichen und Anwohnern. Er bitte alle Ratsmitglieder, sich diese Folgen vor Augen zu führen.

 

Ratsmitglied Rahsing fragte nach, ob der Umbau des „Hauses der Partnerschaft“ zum Jugendhaus unter 100.000 € möglich sei.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass er es für möglich halte, die Kosten für den Umbau des „Hauses der Partnerschaft“ am Brink im Bereich von ca. 80.000 € zu halten. Die Toilettenanlage, der Schallschutz und sonstige Umbauten müssten damit möglich sein. Ihm sei an einer Kompromisslösung gelegen und man müsse sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen. Er schlage vor, dass man den Vorschlag vom Fraktionsvorsitzenden Steindorf unter dem Vorbehalt beschließe, dass er als Bürgermeister eine einvernehmliche Lösung mit den jetzigen Nutzern finden könne. Dazu brauche er natürlich etwas Zeit. Er bitte eindringlich darum, den Kompromiss mitzutragen. Der neue vorgeschlagene Standort sei unter der Vorraussetzung, dass gründliche Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden, für ein Jugendhaus geeignet.

 

Ratsmitglied Espelkott teilte mit, dass die Vertreter des Bürgerbegehrens in einem WDR-Interview als Grund für ihre Einwände auch angegeben hätten, dass das Grundstück Holtwicker Straße 6 als Baugrundstück vermarktet werden könne. Er bat den Allgemeinen Vertreter Gottheil, seine schon im Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss vom 11. März 2010 gegebene Antwort zu diesem Thema zu wiederholen.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil, erklärte, dass es  momentan zu diesem Grundstück keine Bauanfragen gebe.

 

Ratsmitglied Espelkott erklärte, dass er selber im Sportverein aktiv sei. Er könne bestätigen, dass dort sportliche Jugendarbeit geleistet werde. Er halte es aber für ausgeschlossen, dass in diesem Rahmen auch pädagogische Arbeit geleistet werden könne. Diese müsse an anderer Stelle angesiedelt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber betonte, dass er für das Jugendhaus kämpfen wolle. Er wünsche ein klares Votum dafür, dass das Rosendahler Jugendhaus komme.

Den Vorsitzenden der Landjugend wies er darauf hin, dass man, wenn man sich in den Ring begebe, dort auch verprügelt werden könne.

 

Ratsmitglied Schulze Baek verwies noch einmal auf den finanziellen Hintergrund. Man könne bei der aktuellen Haushaltslage keine weiteren Risiken eingehen.

 

Bürgermeister Niehues verdeutlichte, dass die Gemeinde bei der Veranschlagung einer Summe von 80.000 € kein Risiko eingehe. Er habe  bereits rund 20.000 € Sponsorengelder gesammelt, die bereits auf einem Gemeindekonto auf ihre Verwendung warteten. Aus dem Konjunkturpaket II stünden 40.000 € zur Verfügung, der Kreis bezuschusse mit 20.000 €. Diese Maßnahme habe keine Auswirkung auf das HSK. Er bitte nochmals dringend um eine Kompromisslösung, da er ansonsten eine monatelange Diskussion voraussehe. Dies helfe nicht dabei, Werbung für ein familienfreundliches Rosendahl zu machen.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt fragte Bürgermeister Niehues, ob er garantieren könne, dass sich nicht das nächste Bürgerbegehren im Hinblick auf den neuen Standort anschließe und ob ein Umzug in andere Räume für die Evangelische Kirchengemeinde kostenneutral verlaufe.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass er dies nicht garantieren könne, aber er habe Ideen, die für eine einvernehmliche Ersatzlösung für die derzeitigen Nutzer des Hauses der Partnerschaft sprechen würden. Er könne sich nur noch nicht öffentlich dazu äußern.

 

Ratsmitglied Newman machte deutlich, dass die eigentliche Entscheidung für das Jugendhaus bereits im November 2008 gefallen sei. Die Anwohner hätten sich für ihre Einwände ein Jahr Zeit gelassen. Mit der möglichen Vermarktung des Grundstückes Holtwicker Straße 6 sei ein Abriss des darauf stehenden Gebäudes verbunden. Sie wolle gern wissen, was da an Abbruchkosten auf die Gemeinde zukäme. Ihrer Ansicht nach würde das aufgrund der Bauweise auch eine teure Angelegenheit werden. Sie schlage vor, im Rat über das Bürgerbegehren zu entscheiden und die Entscheidung über den Kompromissvorschlag später zu treffen, da man auch an neuer Stelle zunächst die Anwohner befragen sollte.

 

Ratsmitglied Deitert fragte, wie viel Grundstücke der Gemeinde im Moment zur Vermarktung zur Verfügung ständen.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass die Gemeinde im Ortsteil Osterwick noch 2 Grundstücke besitze, von denen eins gerade für einen Verkauf zugesagt sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing bezog sich auf die von Ratsmitglied Schulze Baek vorgetragene Sorge um den Haushalt der Gemeinde. Man solle Visionen und Ziele nicht aus dem Auge verlieren und sich für die offene Jugendarbeit weiter einsetzen. Er fragte, was passiere, wenn dem Bürgerbegehren nicht entsprochen werde und wollte wissen, ob dann später noch eine Kompromisslösung möglich sei.

 

Bürgermeister Niehues hielt dies grundsätzlich für möglich, teilte aber mit dass für den Bürgentscheid auf jeden Fall die Vorbereitungen getroffen werden müssten. Er bat Fachbereichsleiter Homering um Erläuterung.

 

Fachbereichsleiter Homering erklärte, dass der Bürgerentscheid zwingend durchzuführen sei, wenn dem Bürgerbegehren nicht stattgegeben werde. Zur Durchführung sei der gleiche Aufwand nötig, wie bei jeder anderen Wahl. Es müssten Wahlbenachrichtigungen verschickt werden und Wahlvorstände gebildet werden. Zudem müsse ein Infoheft mit den Statements aller Beteiligten erstellt und gedruckt werden. Ein früherer Termin als im Juni wäre aus technischen Gründen wohl kaum zu realisieren.

 

Auf die Frage von Ratsmitglied Everding nach den Kosten, teilte Fachbereichsleiter Homering mit, dass hier Kosten von mehreren Tausend Euro entstehen würden, die unter anderem durch das Porto (pro Benachrichtigung 0,27 €) für ca. 8.000 Wahlberechtigte verursacht würden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellte fest, dass demnach eine Kompromisslösung erst nach dem Bürgerentscheid, wenn es denn dazu komme, gefunden werden könne.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellte klar, dass er dem Bürgerbegehren nicht statt geben wolle. Er wolle die Meinung der Bevölkerung zu diesem Thema durch den Bürgerentscheid erfahren. Seiner Ansicht nach sei das Jugendhaus tot, wenn es nicht zum Bürgerentscheid komme.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf wies nochmals auf die Gefahren für beide Seiten hin, wenn es zu einem Bürgerentscheid komme.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, den Kompromissvorschlag vom Fraktionsvorsitzenden Steindorf als Beschluss zu übernehmen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass er lediglich dem Bürgerbegehren stattgeben wolle. Er wolle nur eine Ja- oder Nein-Entscheidung treffen und nicht über ein Gesamtpaket entscheiden.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er über den Antrag vom Fraktionsvorsitzenden Steindorf als weitergehenden Antrag entscheiden lassen wolle.

 

Fraktionsvorsitzender Meier betonte, dass er so wie Herr Branse erst über das Bürgerbegehren abstimmen wolle.

 

Bürgermeister Niehues blieb bei seinem Vorschlag, über das gesamte Paket einschließlich des Kompromissvorschlages von Herrn Steindorf entscheiden zu lassen.

 

Die Fraktionsvorsitzenden Branse, Meier und das Ratsmitglied Lisa Margeaux Meier verließen daraufhin den Sitzungssaal, um ihren Protest gegen diese Vorgehensweise auszudrücken.

 

Ratsmitglied Barenbrügge stellte den Antrag, eine geheime Abstimmung über das Bürgerbegehren durchzuführen.

 

Bürgermeister Niehues ließ über diesen Antrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:           5 Ja Stimmen

 

 

Die Fraktionsvorsitzenden Branse und  Meier, sowie das Ratsmitglied Lisa Margeaux Meier fehlten bei dieser Abstimmung.

 

Da mehr als 1/5 der Anwesenden für den Antrag gestimmt hatten, war dieser angenommen.

 

 

Die Sitzung wurde anschließend von 21:15 Uhr bis 21:30 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Nach der Pause nahmen die Fraktionsvorsitzenden Branse und Meier, sowie Ratsmitglied Lisa Margeaux Meier wieder an der Sitzung teil.

 

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilte mit, dass die CDU-Fraktion dem Bürgerbegehren in vollem Umfange stattgeben wolle. Er beauftrage den Bürgermeister, dafür zu sorgen, dass sodann dem Rat in der nächsten Sitzung zu dem unterbreiteten Kompromissvorschlag eine konkrete Beschlussempfehlung vorgelegt werde.

 

Fraktionsvorsitzender Branse und Fraktionsvorsitzender Mensing betonten, dass ihre Fraktionen zunächst nur über das Bürgerbegehren abstimmen wollten.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass die geheime Abstimmung über das Bürgerbegehren nun durchgeführt werden solle.

 

Fraktionsvorsitzender Weber warnte davor, mit Ja zu stimmen, da dies eine grundsätzliche Entscheidung gegen das Jugendhaus bedeute.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass es nur darum gehe, über den Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2009 zu entscheiden.

 

Bürgermeister Niehues erklärte im Folgenden den Ablauf und die Bedeutung der geheimen Abstimmung.

 

Für die Stimmauszählung bestimmte er den Allgemeinen Vertreter Gottheil und Fachbereichsleiter Isfort.

 

Der Rat fasste folgenden Beschluss: