Frau Everding erkundigte sich, unter welchen Bedingungen ein LKW einer ortsansässigen Firma die Ortsdurchfahrt im Ortsteil Osterwick nutzen dürfe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dies nur unter der Bedingung zulässig sei, dass im Ortskern eine Anlieferung statt finde.

 

Frau Everding teilte mit, dass die betreffende Firma die Durchfahrt nutze, ohne eine Anlieferung zu tätigen.

 

Bürgermeister Niehues bat Frau Everding, ihm nach der Sitzung den Namen der Firma mitzuteilen. Man werde dort nachhaken und noch einmal auf die bestehende Regelung, die eine Nutzung der Umgehungsstraße erfordere, hinweisen.