Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Schleestraße" im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/271 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Bezug: Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 19.01.2006, TOP 5

 

Nachdem Fachbereichsleiter Wellner bereits unter TOP 9 hierzu Erläuterungen gegeben hatte, folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: