Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/126 als Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:                         9 Ja Stimmen

                                                              1 Nein Stimme

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/126 und bat Kämmerer Isfort um Erläuterung des Sachverhalts.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass der Rat am 25. März 2010 das Haushaltssicherungskonzept (HSK) zum Haushalt 2010 beschlossen habe. Als Konsolidierungsmaßnahme enthalte das HSK bei den Zuwendungen an die Fraktionen die Reduzierung des Zusatzbetrages je Fraktionsmitglied von 20,00 € auf 10,00 €/mtl. ab 01. Juli 2010 sowie die vollständige Streichung des Festbetrages je Fraktion von 500,00 €/Jahr für externe Beratung. Das HSK sei Gegenstand der Genehmigung des Kreises Coesfeld für den Haushalt 2010 gewesen und die Satzungsänderung sei die Umsetzung einer im HSK verankerten Konsolidierungsmaßnahme.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass seine Fraktion der Änderung zustimmen werde, da die Notwendigkeit offenbar gegeben sei.

 

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: