Beschluss: ungeändert beschlossen

1.       Die gegenüber der Beschlussfassung vom 25.03.2010 durch Einfügung eines neuen § 7 und die sich daraus ergebende Änderung der bisherigen §§ 7, 8 und 9 in §§ 8, 9 und 10 geänderte und als Anlage II der Sitzungsvorlage VIII/129 beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rosendahl für das Jahr 2010 wird beschlossen.

2.       Eine Ausfertigung der beschlossenen Haushaltssatzung ist dem Original der Niederschrift beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              2 Nein Stimmen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/129 und bat Kämmerer Isfort um Erläuterung.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass der Haushalt durch den Kreis Coesfeld mit Verfügung vom 21. April 2010 genehmigt worden sei. Diese Genehmigung beinhalte gleichzeitig die Genehmigung zur diesjährigen Verringerung der allgemeinen Rücklage um 1.886.430 €. Mit gleicher Verfügung sei die Anzeigefrist bis zum 31. Mai 2010 verlängert worden. Der Grund hierfür sei das Fehlen der Festlegung des Jahres in der Haushaltssatzung, in dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt sei. Daher sei eine erneute Beschlussfassung erforderlich.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass der Fehler nun passiert sei und man dann eben noch einmal abstimmen müsse. Da seine Fraktion zuvor den Haushalt abgelehnt habe, werde das auch heute der Fall sein.

 

Ausschussmitglied Lisa Margeaux Meier schloss sich diesen Ausführungen an und erklärte ebenso, dass sie erneut gegen die Haushaltssatzung stimmen werde.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erkundigte sich, ob die Angabe des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt sei, damit zusammenhänge, dass es auch Gemeinden gebe, die ein HSK für drei Jahre geplant hätten.

 

Kämmerer Isfort betätigte dies.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf bemerkte, dass es hier nur um äußerliche Daten gehe, da es ein vollzogenes HSK im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) bisher noch nicht gegeben habe.

 

Bürgermeister Niehues bestätigte, dass die Gemeinde Rosendahl in dieser Hinsicht tatsächlich Vorreiter sei.

 

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: