Beschluss: ungeändert beschlossen

Die am 29.03.2010 durch Herrn Bürgermeister Niehues und das Ratsmitglied Herrn Schulze Baek gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Erhebung einer Klage gegen den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 26.01.2010 über die Abwasserabgabe für das Einleiten von Schmutzwasser in den Varlarer Mühlenbach wird gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW genehmigt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/127 und bat um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Reints fragte, ob die strittigen Abgaben bereits gezahlt worden seien oder ob die Einreichung der Klage eine aufschiebende Wirkung habe.

 

Kämmerer Isfort teilte mit, dass eine Zahlung bereits erfolgt sei, da man mit der Einreichung der Klage keine aufschiebende Wirkung erreichen könne.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der beauftragte Anwalt die Erfolgsaussichten der Klage genau prüfen werde. Sollte sich herausstellen, dass keine Chance bestehe, mit der Klage erfolgreich zu sein, werde man die Klage zurückziehen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf merkte an, dass er in der Sitzungsvorlage eine Angabe zu den Kosten der Klage und der Streitsumme vermisse.

 

Fachbereichsleiter Wellner erklärte, dass die Klage sich gegen die Zahlung einer Differenz von ca. 30.000 € zu den Zahlungen der Vorjahre richte. Das Verfahren habe aber inzwischen eine gewisse Komplexität erreicht, da die Bezirksregierung die Argumente der Gemeinde nicht für schlüssig halte. Er betonte, dass der Anwalt für die Gemeinde auch in verschiedenen anderen Angelegenheiten tätig sei und man deshalb davon ausgehe, dass er ehrlich die Chancen einer Klage bewerten und nicht sein Honorar in den Vordergrund stellen werde.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilte mit, dass die Verwaltung hier seiner Ansicht nach richtig und schnell gehandelt habe. Früher habe man ein Widerspruchsverfahren einleiten können, da aber dieses Instrument abgeschafft worden sei, sei nur noch der sofortige Klageweg möglich.

 

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: