Beschluss: zurückgestellt

Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/133 und erläuterte, dass es sich hier um den 2. Entwurf einer Zuständigkeitsordnung handele, bei dem der interfraktionell abgesprochene und von Herrn Branse vorgelegte Entwurf mit dem Vorschlag der Verwaltung verschmolzen wurde. Grundstücksangelegenheiten hätten nach dem Vorschlag von Herrn Branse im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss abgehandelt werden sollen, dies sei aber in allen umliegenden Gemeinden Sache des Haupt- und Finanzausschusses. Deswegen habe man sich verwaltungsseitig dazu entschlossen, dies auch in der Gemeinde Rosendahl dabei zu belassen.

Friedhofsangelegenheiten wolle man aus Pietätsgründen dem Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss zuweisen und nicht wie im interfraktionell abgestimmten Vorschlag dem Ver- und Entsorgungsausschuss.

 

Ausschussmitglied Rahsing erkundigte sich, ob auch die Gebührenfestlegung durch den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen solle.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der jeweils zuständige Ausschuss dann möglichst für alles zuständig sein solle, also die Gebührenfestlegung für den Friedhof auch im Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss beraten werden solle.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek stimmte der Zuordnung von Friedhofsangelegenheiten zum Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss zu, da ja auch jüdische Friedhöfe darunter fielen, die durchaus dem Bereich Kultur zuzuordnen seien.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass die Grundintention von Herrn Branse gewesen sei, alle Gebührenkalkulationen in den Ver- und Entsorgungsausschuss zu verlegen. Damit würden aber die Kalkulationen für sieben Bereiche diesem Ausschuss zufallen. Dies würde jeweils im Dezember eines Jahres zu umfangreichen Sitzungsunterlagen und langen Beratungen führen. Daher sei der Vorschlag der Verwaltung, die Gebührenkalkulationen für die Friedhöfe und Übergangsheime künftig im Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss zu beraten.

 

Fraktionsvorsitzender Branse äußerte seinen Eindruck, dass der von den Fraktionen gemeinsam erarbeitete Vorschlag vom Tisch sei. Er schlage einen Selbstversuch vor, mit dem man zeigen könne, welche der Zuständigkeitsordnungen leichter zu handhaben sei. Dazu habe er einige Fragen vorbereitet.

 

Fraktionsvorsitzender Branse verteilte daraufhin an die Ausschussmitglieder ein Exemplar der interfraktionell ausgearbeiteten Zuständigkeitsordnung und bat die Ausschussmitglieder zu prüfen, anhand welcher Zuständigkeitsordnung man die Frage nach der Zuständigkeit für den Erlass eines Kanalanschlussbeitrages in Höhe von 6.000 € schneller beantworten könne.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es hier doch lediglich darum gehe, die Zuständigkeiten festzulegen. Die Umsetzung der festgelegten Zuständigkeiten sei Sache der Verwaltung und nicht des jeweiligen Ausschusses. Er machte deutlich, dass man den Begriff „Kanalanschlussbeitrag“ so in der Zuständigkeitsordnung nicht finden könne. Er falle unter den Begriff „Abgaben“. Wenn jedes Stichwort aufgefunden werden solle, müsse man über 1.000 Positionen auflisten. Er wies nochmals darauf hin, dass durch die Zuständigkeitsordnung ein Grundgerüst für die Arbeit des Rates und der Ausschüsse erstellt werden solle, dessen Umsetzung dann Aufgabe der Verwaltung sei.

 

Kämmerer Isfort teilte dazu ergänzend mit, dass der Begriff „Abgaben“ ein fester Begriff sei. Darunter falle die Erhebung von Steuern, Gebühren und Beiträgen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Vorschlag der Zuständigkeitsordnung von den Fraktionen erarbeitet und von Herrn Branse ausgearbeitet worden sei. Die Aufteilung der Produkte sei ja in den Haushaltsberatungen so schon übernommen worden. Er sehe die jetzt vorgelegte Zuständigkeitsordnung schon als Verschmelzung der verschiedenen Vorschläge. Er plädiere dafür, Friedhöfe und Bestattungen trotz der Bedenken der Verwaltung im Ver- und Entsorgungsausschuss anzusiedeln, da es hier um eine Gebührenkalkulation gehe. Kritik übe er auch an der Umsetzung der Zuständigkeiten des Rechnungsprüfungsausschusses in dem Verwaltungsentwurf. Er wünsche sich eine Prüfung der Verwaltungsarbeit durch diesen Ausschuss.

 

Bürgermeister Niehues bat hier Kämmerer Isfort um Erläuterung.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO NRW) zu den sogenannten Pflichtausschüssen gehöre. Zu seinen Aufgaben gehöre gemäß § 59 Abs. 3 und 4 GO NRW die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses. Eine eigene Zuständigkeit sei nicht vorgesehen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf kritisierte nach diesen Ausführungen die Sitzungsvorlage, die diese Informationen nicht enthalten habe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Sitzungsvorlage von ihm selbst erstellt worden sei und er versäumt habe, hierauf einzugehen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob der Rechnungsprüfungsausschuss nicht trotzdem zusätzliche Aufgaben übernehmen dürfe.

 

Kämmerer Isfort teilte mit, dass durch die §§ 57 bis 59 der GO NRW der gesetzliche Rahmen für den Rechnungsprüfungsausschuss eindeutig festgelegt werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er durchaus verstehen könne, dass die Rats- und Ausschussmitglieder eine Kontrolle über die Durchführung bestimmter Beschlüsse sowie der Umsetzung von Sparmaßnahmen ausüben wollten. Dazu bedürfe es aber keiner festgelegten Zuständigkeit. Der Rat oder die Fraktionen hätten die Möglichkeit durch Anfragen, Berichtsanforderungen oder Akteneinsicht offene Fragen zu klären. Auch dies sei im § 55 GO NRW geregelt.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing betonte, dass es sich bei dem Kontrollwunsch der Ausschussmitglieder nicht um eine Form des Misstrauens handele, sondern dass tatsächlich nur eine Prüfung erfolgen solle, ob Beschlüsse nach den Ausgangsdaten umgesetzt würden. Ebenso sei eine Kontrolle der Ausgaben wünschenswert.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass man hier nur über das Instrument rede, das angewandt werden solle. Die Möglichkeiten zur Kontrolle sollten den Rats- und Ausschussmitgliedern unbenommen bleiben.

 

Fraktionsvorsitzender Branse teilte mit, dass der Bürgermeister und seine Mitarbeiter bei ihm den Eindruck erweckten, er wolle ihnen persönlich vorschreiben, wer in der Verwaltung welche Aufgaben übernehme. Seine Intention sei gewesen, zwei Grenzen festzulegen, die als einfache Entscheidungshilfen für die Zuständigkeit des Rates oder des jeweiligen Ausschusses gedacht gewesen seien. Der von ihm vorgelegte Entwurf einer Zuständigkeitsordnung habe ein konstruktiver Vorschlag sein sollen, der wohl so nicht angekommen sei. Er habe Respekt vor dem Amt des Bürgermeisters und wisse, dass die Arbeit nicht einfach sei.

 

Bürgermeister Niehues machte darauf aufmerksam, dass es einen weiteren Beratungspunkt gebe. Der § 3 des fraktionsübergreifenden Entwurfes enthalte eine Regelung zu Geschäften der laufenden Verwaltung, die so nicht umgesetzt werden könne, weil man Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht betragsmäßig begrenzen könne.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek teilte mit, dass er zum Thema Rechnungsprüfungsausschuss gänzlich anderer Meinung sei. Die Beratungen erweckten bei ihm den Eindruck, dass man quasi einen Untersuchungsausschuss bilden wolle. Man habe doch schon über viele Jahre ohne ein solches Instrument vernünftig miteinander gearbeitet. Er könne mit dem vorgelegten Entwurf der Verwaltung gut leben.

 

Ausschussmitglied Schubert erklärte, dass er das ganz anders sehe. Entscheidungen, die durch den Rat oder Ausschüsse getroffen worden seien, müssten nachgehalten werden. Erst im Nachhinein könne man sehen, ob die Entscheidung richtig gewesen sei. Er sehe dies auch als Selbstkontrolle für die Rats- und Ausschussmitglieder.

 

Kämmerer Isfort stimmte zu, dass der Rat die Möglichkeit haben müsse, die Verwaltung zu kontrollieren. Nur sei der Rechnungsprüfungsausschuss dafür nicht das geeignete Instrument. Wie schon zuvor vom Bürgermeister mitgeteilt, seien das Berichtswesen, Akteneinsicht etc. hier das Mittel der Wahl.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass nach den Ausführungen von Kämmerer Isfort nun klar sei, das man das gewünschte Instrument nicht als Zuständigkeit für den Rechnungsprüfungsausschuss verankern könne. Man müsse dem Kind einen anderen Namen geben, sprich einen neuen Ausschuss bilden oder eine Prüfung durch die bereits vorhandenen Ausschüsse vorsehen. In seinem 1. Vorschlag für eine neue Zuständigkeitsordnung sei ein Controlling-Ausschuss vorgesehen gewesen. Auf Wunsch der übrigen Ratsmitglieder sei man jedoch bei dem alten Namen Rechnungsprüfungsausschuss geblieben.

 

Ausschussmitglied Rahsing wies hier auf den § 57 der GO NRW hin, der dem Rat das Recht zur Bildung von Ausschüssen einräume.

 

Bürgermeister Niehues bestätigte diese Möglichkeit.

 

Ausschussmitglied Söller nannte als Beispiel für die Überprüfung eines Ratsbeschlusses die Anschaffung der Holzhackschnitzelheizung. Anhand von Anfragen und durch das Berichtswesen habe er sich jederzeit über den Stand der Dinge informieren können. Dafür brauche er keinen zusätzlichen Ausschuss.

 

Auf die Frage von Bürgermeister Niehues, ob die Ausschussmitglieder über den vorgelegten Entwurf der Zuständigkeitsordnung abstimmen wollten, erklärte Fraktionsvorsitzender Steindorf, dass zwar ein Ansatz da sei, aber ein Verbesserungsbedarf bestehe. Er halte es für fatal, heute einen Beschluss zu fassen, da auch noch offene Fragen zu klären seien.

 

Bürgermeister Niehues plädierte dafür, wenn es eine einheitliche betragsmäßige Kompetenz geben solle, diese für den Bürgermeister auf einheitlich 15.000 € festzulegen, aber nicht auf 10.000 € zu reduzieren. Nur so könne die Verwaltung handlungsfähig bleiben, ohne noch häufigere Sitzungstermine anberaumen zu müssen.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek forderte für die Ausschüsse eine höhere Kompetenzgrenze als 80.000 €. Er schlage vor, zwei Wertgrenzen für die Ausschüsse und den Bürgermeister zu bilden.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellte fest, dass man sich im Moment an Zahlen festhalte. Die Verwaltung solle ihren Job machen können und der Rat solle die Arbeiten verteilen. Die Zielsetzung, die dahinter stehe, sei die Bildung von zwei Wertgrenzen, eine für die Ausschüsse und eine für den Bürgermeister. Damit könne man besser arbeiten. Er habe den Eindruck, dass man sich in Details verirre, ohne das Ganze zu klären. Man wisse doch jetzt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Kontrollaufgabe nicht übernehmen könne, also müsse man eine grundsätzliche Klärung vornehmen.

 

Ausschussmitglied Rahsing teilte mit, dass er dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf zustimmen könne, wenn die Kompetenzgrenze für Entscheidungen des Bürgermeisters einheitlich auf 15.000 € festgelegt werde, die Kompetenzgrenze für den Ver- und Entsorgungsausschuss auf 150.000 € und die Kompetenzgrenze für alle anderen Ausschüsse auf 100.000 €.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erkundigte sich, welche Rechte einem eventuell neu zu bildenden Controlling-Ausschuss eingeräumt werden könnten, sprich Anforderung von Berichten oder das Rückholrecht für Beschlüsse und wie man das konkret umsetzen könne.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing schlug vor, dieses Recht dann doch dem bereits bestehenden Haupt- und Finanzausschuss einzuräumen.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass die Politik bereits heute das Recht habe, Berichte anzufordern, ebenso habe der Rat das Rückholrecht für Beschlüsse der Ausschüsse.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf fasste zusammen, dass man also bei der Festlegung der Betragsgrenzen sowie der Produktzuordnung zu einem Konsens kommen müsse. Die gewünschten Kontrollmechanismen könne man in einem interfraktionellen Gespräch erörtern, evtl. könne man dazu ein Gremium bilden und benötige keinen zusätzlichen Ausschuss. Controlling sei etwas anderes als Kontrolle. Wichtig sei, eine beschlussfähige Fassung der Zuständigkeitsordnung für den Rat zu erarbeiten.

 

Bürgermeister Niehues stimmte dem zu und bat darum, sich über die Zuordnung der Produkte zu den Ausschüssen zu einigen. Eine beschlussfähige Fassung solle zur Ratssitzung am 27. Mai 2010 vorgelegt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing begrüßte den Vorschlag, am 27. Mai 2010 eine endgültige Fassung der Zuständigkeitsordnung zu verabschieden. Er fragte, ob es möglich sei, die Produkte bei den von der Verwaltung vorgeschlagenen Ausschüssen zu belassen, jedoch sämtliche Gebührenkalkulationen, die besondere Kenntnisse erforderten, in die Zuständigkeit des Ver- und Entsorgungsausschusses zu geben.

 

Ausschussmitglied Rahsing wies darauf hin, dass dadurch im Ver- und Entsorgungsausschuss eine enorme Arbeitsbelastung entstehe und man dadurch wieder doppelte Zuständigkeiten erhalte.

 

Ausschussmitglied Söller schlug vor, die Gebührenkalkulation in mehrere Sitzungen aufzusplitten und schon im November mit den Beratungen zu beginnen.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass das schwierig sei. Viele Aufgaben seien miteinander verzahnt und nicht alle Daten lägen so frühzeitig wie gewünscht vor. Eine Berechnung ohne Daten wiederum sei nicht machbar.

 

Fraktionsvorsitzender Branse war der Ansicht, dass durch eine Sammlung der Zahlen im Jahresverlauf eine frühzeitige Kalkulation und Beratung möglich sei. Man könne im Ver- und Entsorgungsausschuss über diese Fragen beraten.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf forderte dazu auf, für die Ratssitzung am 27. Mai 2010 auch zu prüfen, ob die gewünschten Zuständigkeiten organisatorisch möglich seien. Die Betragsgrenzen habe man ja heute quasi schon festgelegt. Zur Frage des Rückholrechtes wollte er wissen, wann dies das letzte Mal ausgeübt worden sei.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass dies in den letzten 5 Jahren nicht der Fall gewesen sei. Weiter wies er darauf hin, dass das Produkt 25 (Durchführung gesetzlich vorgeschriebener und übertragener Prüfungen) in der vorgelegten Zuständigkeitsordnung zur Vorberatung dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordnet worden sei. Er stellte fest, dass es einen Konsens gebe, dass der Bürgermeister Entscheidungen bis 15.000 € treffen solle, die Ausschüsse sollen für Entscheidungen über 15.000 bis 100.000 € zuständig sein und der Ver- und Entsorgungsausschuss bis 150.000 €.

 

Fraktionsvorsitzender Branse schlug vor, auch für die Ausschüsse eine einheitliche Grenze von 150.000 € einzuführen, da man ohnehin an das HSK gebunden sei. Ein Ermessen sei bei der Vergabe von Ausschreibungen nicht möglich, da der günstigste Anbieter gewinne und die Verwaltung damit auch gebunden sei.

 

Kämmerer Isfort hielt das Einsetzen von einer einheitlichen Grenze im Rahmen des Haushalts für vertretbar.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil plädierte dafür, dem Bürgermeister bei beschränkten Ausschreibungen die Entscheidung zu ermöglichen und hierfür höhere Grenzen festzusetzen. Damit stehe man auch nicht mehr so unter Zeitdruck.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass für beschränkte Ausschreibungen dann auch die in der Vergabeordnung des Landes festgelegten Wertgrenzen für die Auftragsvergabe durch den Bürgermeister berücksichtigt werden sollten.  

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf führte weiter aus, dass dies eine gute Möglichkeit sei. Über die erteilten Vergaben könne ja in den Ausschüssen dann unter dem Punkt Mitteilungen berichtetet werden.

 

Bürgermeister Niehues stellte abschließend fest, dass es keinen Abstimmungsbedarf gebe. Ein neuer Entwurf der Zuständigkeitsordnung werde zur Ratssitzung am 27. Mai 2010 vorgelegt.