Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages für die KOMMUNALE ABWASSER-INVESTITIONS-GESELLSCHAFT ROSENDAHL mbH mit folgenden Eckpunkten wird vorgeschlagen:

 

1.  Streichung der Worte „der Aufsichtsrat“ in § 4 (Organe der Gesellschaft),

2.  Streichung des § 6 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) und des § 7 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates),

3.  Umgestaltung des Gesellschaftsvertrages dahingehend, dass alle Aufgaben des Aufsichtsrates gemäß § 8 auf die Gesellschafterversammlung übertragen werden.

4.  Reduzierung der Anzahl der Mitglieder der Gesellschafterversammlung auf 10 Mitglieder.


Abstimmungsergebnis:                         9 Ja Stimmen

                                                              1 Nein Stimme

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/134 und erklärte, dass in den letzten Jahren nur noch eine Gesellschafterversammlung und zwei Aufsichtsratsitzungen stattgefunden hätten. Da ein Aufsichtsrat in einer GmbH nicht zwingend sei, schlage man die Reduzierung der Gremien vor. Die Aufgaben des Aufsichtsrates sollten dabei 1:1 in die Verantwortlichkeit der Gesellschafterversammlung übergehen, wobei die Anzahl der Mitglieder der Gesellschafterversammlung auch reduziert werden sollte.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass die Fraktionen bereits im Dezember den Vorschlag gemacht hätten, die Mitglieder des Ver- und Entsorgungsausschusses in den Aufsichtsrat zu bestellen. Im Rat als Gesellschafterversammlung könne dann ohne Vorberatung entschieden werden.

 

Fraktionsvorsitzender Branse sah weiter die Notwendigkeit eines Aufsichtsrates. Hier werde gute Arbeit geleistet und die Aufgaben seien andere als die der Gesellschafterversammlung. Man könne die Sitzung des Aufsichtsrates an die Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses anhängen und habe damit keinen großen Mehraufwand.

 

Bürgermeister Niehues verdeutlichte nochmals die Intention der Sitzungsvorlage. Bislang gebe es zwei Gremien, obwohl nur eines nötig sei. Die wichtigen Angelegenheiten seien bisher im Aufsichtsrat beschlossen worden, z. B. der Wirtschaftsplan und Investitionsentscheidungen. Die Gesellschafterversammlung stelle nur noch den Jahresabschluss fest und beauftrage den Wirtschaftsprüfer. Wenn nun eine Gesellschafterversammlung mit 9 Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister gebildet werde, könne dieser anstelle des Aufsichtsrats separat tagen und alle Entscheidungen, die bisher von 2 Gremien getroffen würden, bündeln. Auch seien dann keine Gesellschafterversammlungen im Anschluss an Ratssitzungen zur Nachtzeit mehr nötig. Da alle Ratsmitglieder ohnehin alle Unterlagen erhielten und alle Beschlüsse in den Fraktionen vorberaten würden, halte er eine verkleinerte Gesellschafterversammlung für völlig ausreichend. Er appellierte nochmals, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen.

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für die Gesellschafterversammlung der KAIRO GmbH: