Das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/130 beigefügten Planausschnitt (Abgrenzungsplan) zu entnehmen ist, wird beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         Einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/130 und teilte mit, dass hier eine redaktionelle Änderung zu beachten sei. Es handele sich nicht um die 4. sondern die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“. Er bat die Ratsmitglieder, diese Änderung handschriftlich vorzunehmen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragte, ob diese Änderung denn mit dem beschlossenen HSK in Einklang zu bringen sei. Offenbar solle das beschleunigte Verfahren ja dazu dienen, dass noch vor dem 01. Juli 2010 Kaufverträge abgeschlossen werden sollten, die den Käufern ermöglichen würden, noch in den Genuss der Familienförderung zu kommen, die ab 01. Juli 2010 entfalle. Seiner Ansicht nach würde das den Ergebnisplan negativ beeinflussen. Die Grundstücke könnten laut Aussage vom Allgemeinen Vertreter Gottheil mit Gewährung der Familienförderung nicht kostendeckend verkauft werden. Also entstehe doch ein Minus, wenn diese Förderung noch gewährt werde. Er habe den Eindruck, dass das HSK nicht ernst genommen und auch nicht konsequent umgesetzt werde. Dennoch werde seine Fraktion der Änderung zustimmen.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte, dass das beschlossene HSK die Familienförderung noch für ein halbes Jahr berücksichtige. Für bereits geschlossene Verträge sei die Förderung für Kinder, die innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Vertrages geboren würden, noch zu gewähren. Es gehe bei der Änderung des Bebauungsplanes in erster Linie um die Möglichkeit, 2-geschossig bauen zu können. Die Interessenten seien im Moment noch kinderlos und wollten mit dem Abschluss des Kaufvertrages lediglich die Option auf die Gewährung der Familienförderung sicherstellen. Es sei nicht sicher, dass sie auch tatsächlich in Anspruch genommen werde. Zum Vergleich dazu nannte er ein Beispiel aus dem Ortsteil Holtwick, wo es am 23. Juni 2010 zu einer Vertragsunterzeichnung kommen werde. Die Käufer hätten bereits drei Kinder und damit sei eine Förderungssumme von 10.500 € definitiv zu gewähren. Man könne in diesem zeitlich eng begrenzten Zeitraum nicht unterschiedliche Entscheidungen treffen und den Interessenten im Ortsteil Darfeld die Möglichkeit der Familienförderung verweigern. Er sehe hier kein Problem in der rechtswirksamen Umsetzung des HSK.

 

 

Abschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: