Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Kreis Coesfeld mitgeteilt habe, dass die Zahlung von freiwilligen Leistungen im Bereich der U 3-Betreuung einem genehmigungsfähigen HSK nicht entgegen stehe. Das dazu ergangene Schreiben des Kreises Coesfeld werde dem Protokoll als Anlage I beigefügt. Die Zahlung dieser Leistungen bis zum 31. Juli 2011 sei in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 10. März 2010 vorberaten und vom Rat in der Sitzung am 25. März 2010 beschlossen worden.