Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Aufstellungsbeschluss vom 06.11.2008 zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“, Ortsteil Holtwick, wird aufgehoben.

 

Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ im Ortseil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage VIII/113 beigefügten Planausschnitt (Abgrenzungsbereich) zu entnehmen ist, beschlossen. Inhalt der Änderung ist die Umstellung des Bebauungsplanes auf die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990. Der Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 

Ausschussmitglied Espelkott erkundigte sich nach der Abstimmung, ob der Eigentümer des Möbelmarktes informiert worden sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass durch den zuvor gefassten Beschluss auch das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Behörden durchgeführt werde. Dadurch erfolge die Information der Betroffenen.

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/113.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Auslöser für die Änderung des Bebauungsplanes der geplante Nettomarkt gewesen sei. Die Baugenehmigung für den Nettomarkt sei davon abhängig gemacht worden, dass die Gemeinde Rosendahl den Bebauungsplan an die neue Baunutzungsverordnung anpasse. Um dieses schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, sei kurzfristig der Aufstellungsbeschluss gefasst worden, bei dem im Abgrenzungsplan versehentlich nur die vorhandene Bebauung, nicht aber das Plangebiet dargestellt worden sei. Dies sei erst bei der Bearbeitung der Bebauungsplanänderung aufgefallen, weshalb jetzt ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst werden müsse.

 

Herr Lang vom Planungsbüro Wolters Partner fasste daraufhin die wichtigsten Punkte der mit der Sitzungsvorlage vorgelegten Begründung für die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ zusammen. Er erklärte, dass eine Planungspflicht der Gemeinde bestehe, um eine Anpassung an neues Baurecht zu erreichen. Die Bezirksregierung habe den geplanten Nettomarkt zum Anlass genommen und die Gemeinde auf ihre Planungspflicht hingewiesen. Das neue Baurecht von 1990 ändere die Rechtsgrundlagen für eine Bebauung und betreffe alle im Gewerbegebiet angesiedelten Betriebe. Damit solle dort die Ansiedlung von großflächigen Märkten über 800 qm verhindert werden. Für einen bereits bestehenden Möbelmarkt mit einer Grundfläche von über 2.700 qm ergebe sich ein Bestandsschutz auch dahingehend, dass z.B. nach einem Brand ein Neuaufbau erfolgen dürfe; allerdings nur mit dem gleichen Sortiment.

 

Fraktionsvorsitzender Weber wollte wissen, ob die Planungspflicht auch für in der Ortsmitte gelegene Gewerbegebiete gelte.

 

Herr Lang erklärte, dass es nicht üblich sei, in einem Ortskern ein Gewerbegebiet auszuweisen. Vielmehr würde hier eine Ausweisung als „Kern- oder Mischgebiet“ erfolgen. Bei Einzelflächen werde aber auch hier sicher die gleiche Fragestellung erfolgen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärte, dass seiner Ansicht nach das Gewerbegebiet im Ortsteil Holtwick durchaus noch zum Ortskern zu rechnen sei und er nicht verstehen könne, warum hier eine Begrenzung für den Einzelhandel nur bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm erforderlich sei.

 

Herr Lang erklärte, dass ein so genannter großflächiger Einzelhandel nur in Gebieten mit zentralem Versorgungsbereich genehmigt werde. Dies sei eine planerische Festsetzung. Zur Festsetzung könne man ein Einzelhandelsgutachten erstellen lassen, das einen zentralen Versorgungsbereich abgrenze. Ein großflächiger Einzelhandel werde aber immer nur sehr restriktiv angeordnet. Er wies darauf hin, dass die Gemeinde Rosendahl nicht mit anderen Gemeinden vergleichbar sei, da sie zwar eine entsprechende Einwohnerzahl aufweise, die sich aber auf die drei deutlich voneinander getrennt liegenden Ortsteile verteile. Bisher habe es im Gegensatz zu anderen Kommunen für die Gemeinde Rosendahl keine Verpflichtung gegeben, ein Einzelhandelsgutachten aufzustellen.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte dazu, dass das Ansinnen eines Einzelhandelsgutachtens bereits an die Gemeinde Rosendahl herangetragen worden sei. Dies mache aber keinen Sinn, da nicht davon auszugehen sei, dass sich ein weiterer großflächiger Markt in einem der drei Ortsteile ansiedeln werde. Der Nettomarkt im Ortsteil Holtwick sei hier bereits eine Ausnahme. Hier habe die Lage an der B 474 eine Rolle gespielt. Sollte doch irgendwann ein Investor Interesse an der Errichtung eines großflächigen Einzelhandels zeigen, könne man aktuell ein Einzelhandelsgutachten erstellen lassen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erkundigte sich nach der Möglichkeit, so genannte Outlet Center wie z.B. in Ochtrup zu errichten.

 

Herr Lang wies darauf hin, dass man mit einem Outlet Center andere Gemeinden mitversorge. Damit müsse eine Sondernutzung beantragt werden, die landesplanerisch für die Gemeinde Rosendahl nicht machbar sei.

 

Fraktionsvorsitzender Branse äußerte sein Unverständnis über den Nutzen der Bebauungsplanänderung. Er sehe nur die Einschränkung und nicht den Vorteil der Maßnahme.

 

Herr Lang stellte nochmals klar, dass es sich bei dem Planverfahren laut Einzelhandelserlass um eine Planungspflicht der Gemeinde handele, die auch von der Bezirksregierung angestoßen werden könne.

 

Bürgermeister Niehues gab dem Fraktionsvorsitzenden Branse grundsätzlich Recht, erklärte aber dass die Bezirksregierung den Bau des Nettomarktes als Anlass genommen habe, die Gemeinde Rosendahl zu verpflichten.

 

Fraktionsvorsitzender Weber wollte wissen, ob durch die Bezirksregierung ein Einzelhandelsgutachten hätte verlangt werden können.

 

Bürgermeister Niehues bestätigte, dass sowohl die Bezirksregierung als auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) dies hätten verlangen können.

 

Herr Lang ergänzte, dass eine angemessene Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung auf jeden Fall angesagt sei.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragte, warum die Bezirksregierung in der Lage sei, auf eine vom Kreis bereits erteilte Baugenehmigung Einfluss zu nehmen.

 

Herr Lang erklärte, dass sowohl die Bezirksregierung als auch die IHK bei Genehmigungsverfahren für den Einzelhandel immer zu beteiligen seien. Die einzige andere Lösung sei hier wiederum das Einzelhandelsgutachten gewesen.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass die Baugenehmigung für den Nettomarkt erst nach der Beteilung von Bezirksregierung und IHK erteilt worden sei. Diese hätten aber ihre Zustimmung zu dem Vorhaben von der Zusage der Gemeinde zur Änderung bzw. Anpassung des Bebauungsplans an die neue Baunutzungsverordnung abhängig gemacht. Diese Zusage habe man mündlich gegeben und sei vom Rat durch den damaligen Aufstellungsbeschluss auch bestätigt worden. Man könne jetzt nicht mehr zurück, andernfalls werde man unglaubwürdig.

 

Ausschussmitglied Hemker erkundigte sich, welche Kosten mit der Bebauungsplanänderung verbunden seien.

 

Fachbereichsleiter Wellner bezifferte die Kosten mit 9.316,93 €.

 

Fraktionsvorsitzender Branse monierte, dass in der Sitzungsvorlage keine Kosten angegeben worden seien.

 

Fachbereichsleiter Wellner erklärte, dass dies bei Bauleitplänen bisher nicht gemacht wurde, aber künftig angegeben werden könne, wenn es gewünscht werde.

 

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: