Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 1. Erweiterung der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/116 beigefügten Planausschnitt (Abgrenzungsplan) zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 


Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/116.

 

Fachbereichsleiter Wellner informierte noch einmal über den in der Sitzungsvorlage dargestellten Sachverhalt. Es gehe hier lediglich um die planungsrechtliche Absicherung der überdachten Terrasse am Sportheim. Im erstellten Bebauungsplan sei diese Fläche nicht korrekt als „Sportheim“ ausgewiesen worden.

 

Anschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: