Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 3. Änderung Bebauungsplanes „Ortskern Darfeld“ im Ortsteil Darfeld wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/138 beigefügten Planausschnitt (Abgrenzungsplan) zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/138.

 

Ausschussmitglied Espelkott wunderte sich im Hinblick auf den aktuellen TOP 6 und den folgenden TOP 7, dass vom Architekten eine Kindergartenplanung erstellt worden sei, ohne den gültigen Bebauungsplan zu beachten. Er fragte, ob es nicht Aufgabe des Architekturbüros sei, im Zuge der Gebäudeplanung eine eventuelle Änderung des Bebauungsplanes zu beantragen.

 

Fachbereichsleiter Wellner erklärte, dass ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes durch das Planungsbüro hätte erfolgen müssen. Die Gemeinde Rosendahl bemühe sich mit dem Kreis Coesfeld um eine Lösung des Problems, da durch die nachträgliche Bebauungsplanänderung die Baumaßnahme wahrscheinlich nicht wie geplant begonnen werden könnte.

 

Ausschussmitglied Espelkott bat darum, dass verantwortliche Architekturbüro zu informieren.

 

Fachbereichsleiter Wellner erläuterte den Ausschussmitgliedern die geplanten Änderungen im Bebauungsplan.

 

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: