Bürgermeister Niehues teilte mit, dass es zu einer vom Rat im Dezember 2005 beschlossenen Klage auf Rückzahlung zuviel an die VBL gezahlter Sanierungsgelder inzwischen ein erstes Urteil gebe. Das Landgericht Mannheim habe im Verfahren des Musterklägers, des Landkreises Schaumburg, in seinem Urteil (Az.: 7 O 346/08 Kart.) festgestellt, „dass die Beklagte (VBL) nicht berechtigt war, in der Zeit vom 01.01.2002 bis 31.12.2005 Sanierungsgelder in der Weise zu erheben, dass deren Höhe nach dem für das jeweilige Kalenderjahr ermittelten Verhältnis der neunfachen Rentensumme aller Renten zuzüglich der Entgeltsumme aller Pflichtversicherten zu der auf den Beteiligten bzw. eine Beteiligtengruppe entfallenden neunfachen Rentensumme zuzüglich der Entgeltsummen aller Pflichtversicherten des Beteiligten bzw. der Beteiligtengruppe bestimmt wird.“

Für die Gemeinde Rosendahl gehe es hier um eine Summe von ca. 110.000 €. Eine schnelle Rückzahlung sei allerdings fraglich, da die VBL möglicherweise in die nächste Instanz gehe.