Ratsmitglied Söller bezog sich auf seine Anfrage aus der Ratssitzung vom 28. Januar 2010 zu den Anwaltskosten der Leistungsklage gegen den ehemaligen Bürgermeister Meyering. Er fragte, ob es möglich sei, nicht nur wie bereits geschehen, die Anwaltskosten der Gemeinde und der Gegenseite sondern die Gesamtkosten des Verfahrens aufzulisten.

 

Bürgermeister Niehues sagte eine Beantwortung über das Protokoll zu.

 

 

Antwort:  

 

Kosten für den Anwalt der Gemeinde einschließlich Gutachten          12.665,17 €

Kosten für den Anwalt der Gegenseite                                                   4.425,05 €

Gerichtskosten                                                                                         2.667,00 €

Gesamtkosten                                                                                       19.757,22 €