Ratsmitglied Lembeck bezog sich auf die bereits zuvor von Ratsmitglied Everding gestellte Frage zu den Bäumen auf dem Geh- und Radweg an der B 474 im Ortsteil Holtwick und bat nochmals um Information zu den Eigentumsverhältnissen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die fraglichen Bäume eindeutig auf Gemeindegrund stünden.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil teilte ergänzend mit, dass er aus dem Schreiben aus dem Jahr 1984, das im Besitz eines Anliegers sei, entgegen der Ansicht des Anliegers nicht lesen könne, dass der Gehweg zu den Grundstücken gehöre. Die Fläche sei eindeutig Gemeindegrund. Es gebe weitere Beispiele im Ortsteil Holtwick, wie z.B. die Gescherer Straße, wo die Anlieger einen Teil des gemeindlichen Weges für ihre Anpflanzungen nutzten. Damit bleibe aber das Grundstück dennoch Gemeindeeigentum.