Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Enthaltungen: 1

Der Aufstellungsbeschluss vom 06.11.2008 zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“, Ortsteil Holtwick, wird aufgehoben.

 

Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage VIII/113 beigefügten Planausschnitt (Abgrenzungsbereich) zu entnehmen ist, beschlossen. Inhalt der Änderung ist die Umstellung des Bebauungsplanes auf die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990. Der Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:                         22 Ja Stimmen

                                                                1 Enthaltung

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau-, und Umweltausschuss am 20. Mai 2010.

 

Ratsmitglied Espelkott erkundigte sich, ob der von der Planänderung unmittelbar betroffene Inhaber des Möbelhauses bereits informiert worden sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er mit Frau Brodkorb besprochen habe, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit dem Inhaber die komplette Begründung des Planungsbüros Wolters Partner zuzuschicken. Aus der Begründung gehe hervor, dass der Möbelmarkt trotz seiner Größe von 2.700 qm Bestandsschutz genieße und auch eine Wiedererrichtung mit gleichem Sortiment möglich sei.

 

Auf die Frage von Ratsmitglied Espelkott, ob die Unterlagen bereits verschickt worden seien, antwortete Bürgermeister Niehues, dass dies zeitnah geschehen werde, wenn es noch nicht geschehen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wunderte sich über die Vorgehensweise, dass ein einzelner Anlieger des betroffenen Gewerbegebietes vorab informiert werde.

 

Bürgermeister Niehues begründete dies damit, dass die Information der Bürger und Betroffenen über die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt erfolge. In diesem Fall sei nur der Betreiber des Möbelmarktes von der Änderung des Bebauungsplanes konkret betroffen und man habe sich daher entschlossen, diesem ausführliche Informationen zur Verfügung zu stellen, um zu vermeiden, dass er möglicherweise keine Kenntnis von der Bebauungsplanänderung erlange. Diese Vorgehensweise sei nicht vorgeschrieben, sondern ein Entgegenkommen der Gemeinde Rosendahl.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: