Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Die im Rahmen der Vergabe von Aufträgen für Kanalsanierungen (Produkt 57 / 11.003 „Abwasserbeseitigung“, Finanzplan Teil B, Inv.-Ziffern 45610030 bis 45610150) entstehenden überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 12.573,34 € werden gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 9 der Haushaltssatzung 2010 der Gemeinde Rosendahl unter haushaltsrechtlicher Inanspruchnahme von Einsparungen bei der veranschlagten Investitionsauszahlung für die Inv.-Maßnahme “45610160 - Ablaufkanal RRB an der Kläranlage Holtwick“ genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/145.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, wie die  Einsparungen bei der veranschlagten Investitionsauszahlung für die Inv.-Maßnahme “45610160 - Ablaufkanal Regenrückhaltebecken (RRB) an der Kläranlage Holtwick“ zu Stande komme.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass im Haushalt 2010 für Maßnahmen am RRB im Ortsteil Holtwick 150.000 € veranschlagt worden seien. Diese Maßnahmen bestünden im Umbau des „Nassbeckens“ zu einem „Trockenbecken“, da das bestehende Nassbecken zurzeit nur geduldet sei, aber nicht mehr genehmigt werde. Um ein Trockenbecken zu erreichen, müsse der Ablaufkanal abgesenkt werden. Der Dauerstau im RRB werde dadurch um 50 cm abgesenkt, zudem werde der größte Teil des RRB soweit mit Bodenaushub verfüllt, dass dann kein Dauerstau des Regenwassers mehr erfolge. Herr Dr. Caesperlein vom Büro U Plan GmbH arbeite an der Planung dieser Maßnahme, die aber in diesem Jahr nicht mehr ausgeführt werden könne. Durch die Verschiebung der Maßnahme würden die im Haushalt 2010 veranschlagten Mittel eingespart.

 

Ratsmitglied Reints wies darauf hin, dass durch die Trockenlegung des RRB das vorhandene Ökosystem zerstört werde.

 

Bürgermeister Niehues gab zu bedenken, dass es sich hier um eine Abwasseranlage handele. Aber auch nach dem geplanten Umbau des RRB werde noch eine kleine Wasserfläche als Ökosystem erhalten bleiben.

 

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: