Die Entwidmung (Einziehung) der Teilfläche der "Von-Alpen-Straße", Gemarkung Osterwick, Flur 18, Flurstück Nr. 49 zur Größe von ca. 80 qm, die in dem als Anlage zur Sitzungsvorlage VIII/128 beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt ist, wird gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau und Umweltausschuss am 20. Mai 2010.

 

Der Rat folgte sodann dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: