Bürgermeister Niehues führte gemäß § 67 Abs. 3 GO das neue Ratsmitglied, Herrn Klaus Schenk, ein und verpflichtete ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Herr Schenk sprach hierzu die entsprechende Verpflichtungsformel.

 

Anschließend gratulierte Bürgermeister Niehues Herrn Schenk, hieß ihn im Rat willkommen und äußerte seinen Wunsch auf eine gute Zusammenarbeit.