Allgemeiner Vertreter Gottheil teilte mit, dass der Kämmerer im Rahmen der Veräußerung gemeindlicher Wohnbaugrundstücke eine unerheblichen überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung im Rahmen der Familienförderung genehmigt habe. Es handele sich um 2 Fälle, in denen jeweils eine Förderung von 6.000 € gewährt werden müsse. Damit werde der Haushaltsansatz dann um insgesamt 8.000 € überschritten. Die Finanzierung erfolge über das Produkt Gebäude- und Immobilienmanagement. Hier sei vom Ingenieurbüro Seeger ein Einsparpotential bei der Ausschreibung der Heizungssanierungen in Höhe von ca. 20.000 € – 30.000 € vorausgesagt worden.