1.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/153 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2007 wird festgestellt.

 

2.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/153 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2007 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.188.442,68 €  wird festgestellt.

 

3.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/153 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2007 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 400.961,89 € wird festgestellt.

 

4.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 wird festgestellt.

 

5.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 wird festgestellt.

 

6.  Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage VIII/153 als Anlage IV beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes vom 02.06.2010 wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

7.  Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2007 in Höhe von 1.188.442,68 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage abgedeckt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 

 

Nach der Abstimmung erkundigte sich Ausschussmitglied Espelkott bei Herrn Jürgens wie die Prüfung des Jahresabschlusses technisch ablaufe.

 

Herr Jürgens erklärte, dass die Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit 2 Mitarbeitern ca. 3 Wochen in den Verwaltungsräumen des Rathauses der Gemeinde Rosendahl zu Gast gewesen sei und dort die Prüfung durchgeführt habe. Die erbetenen Auskünfte und Nachweise seien von den Mitarbeitern der Gemeinde Rosendahl bereitwillig erteilt worden. Die abschließenden Arbeiten seien im Hause der Concunia GmbH durchgeführt worden.

 

Ausschussvorsitzender Schubert bedankte sich bei Herrn Jürgens für seine Ausführungen, der sodann die Sitzung verließ.


Ausschussvorsitzender Schubert verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/153.

 

Kämmerer Isfort teilte mit, dass die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH durchgeführt und der Prüfungsbericht vorgelegt worden sei. Der Geschäftsführer, Herr Jürgens, werde den Bericht erläutern.

 

Herr Jürgens stellte anhand einer Power-Point-Präsentation die Prüfungsergebnisse vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage I beigefügt. Er teilte mit, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 nebst Anhang und Lagebericht der Gemeinde Rosendahl mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden sei. Die Prüfung habe zu keinen Einwendungen geführt. Allerdings gebe es eine Anmerkung zur Aufstellungs- und Feststellungsfrist des Jahresabschlusses. Gemäß § 96 GO NRW habe der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den geprüften Jahresabschluss festzustellen. Dies sei für das Jahr 2007 nicht erfolgt. Dieser Verstoß gegen gemeinderechtliche Bestimmungen habe sich nicht auf das Prüfergebnis ausgewirkt, müsse aber in den Bericht aufgenommen werden. Abschließend bedankte er sich für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Gemeinde Rosendahl.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragte, wie man in einem Jahresabschluss Prognosen für die Zukunft erstellen könne, wenn der Jahresabschluss und die Prüfung erst nach zwei oder drei Jahren erfolge. Dann habe die Zukunft doch längst begonnen.

 

Ausschussmitglied Reints bat Herrn Jürgens um eine Erklärung zu dem Vermerk über den Verstoß gegen die fristgemäße Feststellung des Jahresabschlusses.

 

Herr Jürgens erklärte, dass gerade in den ersten Jahren des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) ein zeitnaher Jahresabschluss schwierig sei. Dazu hätten unter anderem EDV-technische Schwierigkeiten geführt, die nicht von der Gemeinde Rosendahl zu verantworten seien. Es liege zwar ein Gesetzesverstoß vor, dessen Ahndung aber nicht in den Bereich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft falle. Für das Testat sei er ohne Bedeutung und daher sei auch der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden.

 

Ausschussmitglied Reints fragte, ob es denn richtig sei, dass ein solcher Verstoß keine Konsequenzen nach sich ziehe.

 

Herr Jürgens erklärte, dass er da nicht der richtige Ansprechpartner sei. Wenn Konsequenzen gefordert würden, müsse der Ausschuss tätig werden bzw. die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek erkundigte sich, ob es möglich sei, die nächsten Jahresabschlüsse innerhalb der geforderten Frist festzustellen.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass man sich diesem Ziel schrittweise nähern werde. Die Anfangsschwierigkeiten seien behoben, aber man könne nicht zwei Abschlüsse auf einmal machen, da die Jahresabschlüsse jeweils aufeinander aufbauten. Er wisse sicher, dass auch die meisten anderen Kommunen die geforderte zeitnahe Feststellung des Jahresabschlusses nicht leisten könnten. Also gehe er davon aus, dass das Gesetz fehlerhaft sei und nicht die Arbeit der Kommunen. Er plädiere dafür, die gesetzlichen Bestimmungen in diesem Fall flexibel auszulegen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass seiner Ansicht nach das Gesetz korrekt sei und es sich um einen Rechtsverstoß handele. Er wundere sich darüber, dass die Gemeinde nicht sanktioniert werde, wie es bei Rechtsverstößen in anderen Bereichen sicher der Fall sei. Er bat um zeitnahe Feststellung des Jahresabschlusses, da man nur so zu Informationen komme, die Änderungen einer Entwicklung möglich machten.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: