Das Testat des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Rosendahl über die zweckentsprechende Verwendung von Mitteln gemäß § 11 Abs. 3 Investitionsförderungsgesetz NRW wird für folgende Maßnahmen erteilt:

 

1.  Einrichtung eines Chemieraumes für die Verbundschule im Ortsteil Osterwick (Identifikationsnummer G55804000002),

2.  Herstellung von Tragdeckschichten auf Wirtschaftswegen ((Identifikationsnummer G55804000003).


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schubert verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/149.

 

Kämmerer Isfort wies darauf hin, dass die Unterlagen über zweckentsprechende Verwendung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II gemäß § 11 Abs. 3 Investitionsförderungsgesetz NRW zur Einsicht für die Ausschussmitglieder bereit lägen.

 

Ausschussvorsitzender Schubert fragte, ob bei den Ausschussmitgliedern Bedarf bestehe, die bereitgestellten Unterlagen einzusehen, bzw. zu prüfen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse teilte mit, dass er nicht bereit sei, die Unterlagen einzusehen, da er ohnehin nicht in der Lage sei, die genaue Verwendung der Mittel zu überprüfen.

 

Bürgermeister Niehues bat darauf die Ausschussmitglieder eindringlich, ihrer Prüfaufgabe nachzukommen und die bereitgestellten Unterlagen zu prüfen.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek wies darauf hin, dass durch den Ausschuss ein Testat erstellt und unterzeichnet werden müsse und forderte seine Fraktionskollegen auf, die Unterlagen einzusehen.

 

Ausschussmitglied Reints erklärte, dass er der Ansicht sei, dass man sich auf die Angaben der Verwaltung verlassen können müsse, dass eine Maßnahme förderungswürdig sei, ohne zusätzlich die Unterlagen einzusehen.

 

Ausschussmitglied Barenbrügge merkte an, dass zur kompletten Überprüfung eine Einarbeitung erforderlich sei.

 

Kämmerer Isfort wies darauf hin, dass die Sitzungsvorlage nicht von ihm selbst erstellt,sondern von anderen Kommunen übernommen worden sei. Am Ende der Prüfung stehe das Testat, das vom Ausschussvorsitzenden unterschrieben werden müsse.

 

Die bereit gestellten Unterlagen wurden anschließend von den Ausschussmitgliedern mit Ausnahme der Herren Branse und Reints eingesehen und geprüft.

 

Ausschussmitglied Barenbrügge erkundigte sich, wie die Mittelzuweisung an die Gemeinde Rosendahl erfolge.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es einen Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Münster über die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 1.046.845 € gebe. Davon entfielen 410.749 € auf den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur und 636.096 € auf den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur. Der entsprechende Bescheid sei der Sitzungsvorlage beigefügt worden. Diese Mittel müssten für jede Maßnahme einzeln abgerufen werden.

 

Kämmerer Isfort ergänzte, dass dies bei Bedarf mittels eines Internetsystems erfolge. Am Ende einer durchgeführten Maßnahme stehe jeweils das Testat durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die sogenannte Beendigungserklärung.

 

Ausschussmitglied Barenbrügge fragte nach, ob dieses Testat vom Landesrechnungshof überprüft werde und ob von dieser Seite Einwendungen zu erwarten seien.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass die Bezirksregierung bei jeder Mittelanforderung eine Plausibilitätsprüfung vornehme, dies aber keine Garantie dafür sei, dass es bei einer späteren Überprüfung durch den Landesrechnungshof keine Beanstandungen mehr geben.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Überprüfung durch den Landesrechnungshof auch noch nach drei oder vier Jahren stattfinden könne. Daher müsse man unbedingt auf die korrekte Verfahrensweise achten.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschluss: