Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

1.    Dem vorgestellten Konzept zur Nutzung des „Hauses der Partnerschaft“, Brink 1, im Ortsteil Osterwick für die Offene Jugendarbeit wird zugestimmt.

 

2.    Die für die Offene Jugendarbeit vorgesehenen Räumlichkeiten werden der Kolpingsfamilie Osterwick als Träger der Offenen Jugendarbeit für einen Zeitraum von 5 Jahren mit einer Verlängerungsoption unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

 

3.    Die Kolpingsfamilie Osterwick führt als Träger der Baumaßnahme die erforderlichen Maßnahmen im Auftrag der Gemeinde Rosendahl durch. Für die Umbaumaßnahmen werden Materialkosten bis zu einer maximalen Höhe von 87.000,-- € übernommen. Für die Einrichtung werden die Anschaffungskosten bis zu einer maximalen Höhe von 10.000,-- € übernommen.

 

4.    Die konkrete Ausgestaltung der zur Nutzung für die Offene Jugendarbeit überlassenen Räumlichkeiten hat in Abstimmung mit der Gemeinde Rosendahl zu erfolgen.

 

5.    In dem Vertrag mit der Kolpingsfamilie Osterwick ist zu regeln, dass auch künftig in den Ortsteilen Darfeld und Holtwick im Rahmen der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten Angebote für die Offene Jugendarbeit aufrechterhalten werden.

 

6.    Die Verwaltung wird ermächtigt, den Inhalt des Beschlusses der Kolpingsfamilie Osterwick als Träger der Offenen Jugendarbeit mitzuteilen und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 

 

Da es sich über den weitergehenden Vorschlag handelte, ließ Ausschussvorsitzende Everding zunächst über den vormaligen Punkt 5 des Beschlussvorschlags der Verwaltung abstimmen. Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.    Die Trägerschaft der Kolpingsfamilie Osterwick für die Offene Jugendarbeit wird bis zum 31.12.2015 verlängert. Für diesen Zeitraum wird von der Gemeinde Rosendahl ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 50.000,-- € für die Offene Jugendarbeit gewährt, mit dem die für die Nutzung der im „Haus der Partnerschaft“, Brink 1, Ortsteil Osterwick, überlassenen Räumlichkeiten entstehenden Nebenkosten (Heiz- und Stromkosten, Wassergeld, Abwasser- und Müllabfuhrgebühren) abgegolten sind. Soweit diese Nebenkosten nicht von der Kolpingsfamilie Osterwick erstattet werden, erfolgt eine Verrechnung mit dem jährlich zu zahlenden Zuschuss. Sollte der Kreis Coesfeld einen jährlichen Zuschuss für die Offene Jugendarbeit von über 50.000,-- € zahlen, verringert sich der Zuschuss der Gemeinde Rosendahl um den 50.000,-- € übersteigenden Betrag.

 

                                                             

Abstimmungsergebnis:                         5 Ja Stimmen

                                                              2 Nein Stimmen

                                                              2 Enthaltungen

 

Damit war dieser Vorschlag angenommen. Eine Abstimmung über den Antrag vom Fraktionsvorsitzenden Branse erfolgte daher nicht mehr.


Ausschussvorsitzende Everding verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/154 und äußerte zu Beginn ihren persönlichen Wunsch, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung die Zustimmung der Ausschussmitglieder finden möge.

 

Ausschussmitglied Lisa Margeaux Meier teilte mit, dass die FDP-Fraktion sich einig sei, dass man jetzt handeln müsse. Allerdings habe sich nach Beratung der vorgelegten Zahlen und Fakten noch Klärungsbedarf für drei Punkte ergeben. Die Kosten für das Laminat und die Verlegung seien sehr hoch bemessen, ebenso die Kosten für die Sanitäranlagen. Außerdem wolle sie gern wissen, wie die Kosten für die Inneneinrichtung wie Billardtisch und Kicker veranschlagt würden.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die angegebenen Kosten sich nur auf die baulichen Maßnahmen bezögen. 90.000 € seien dafür im Haushalt veranschlagt. Weitere 10.000 € stünden für die Einrichtung zur Verfügung. Eventuell könne auch hier noch ein Zuschuss vom Kreis Coesfeld beantragt werden. Die Kosten für die Sanitäranlagen entstünden, wie schon bei der Ortsbesichtigung mitgeteilt, durch eine komplette Erneuerung.

 

Ausschussmitglied Hirtz schlug vor, die Kosten für das Laminat zu verringern, indem man die Verlegung selbst übernehme, bzw. die Jugendlichen bei der Verlegung anleite.

 

Bürgermeister Niehues bestätigte, dass man in hohem Maße auf Eigenleistung angewiesen sei, um Kosten zu sparen.

 

Ausschussmitglied Rahsing stellte an dieser Stelle den Antrag, über den Punkt 5 des Beschlussvorschlages gesondert abstimmen zu lassen, da er diesem Punkt so nicht zustimmen könne.

 

Ausschussvorsitzende Everding ließ über diesen Antrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                         5 Ja Stimmen

                                                              3 Nein Stimmen

                                                              1 Enthaltung

 

Damit war dieser Antrag angenommen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse gab zu bedenken, dass man hier einen Vorschlag für einen neuen Standort des Jugendhauses allerdings mit identischen Kosten berate. Das Bürgerbegehren sei ja auch aufgrund der hohen Kosten initiiert worden. Möglicherweise müsse man auch am neuen Standort mit einem Bürgerbegehren rechnen. Seine Fraktion könne einem Zuschuss der Gemeinde Rosendahl von 50.000 € für die nächsten 5 Jahre nicht zustimmen. Man wolle zwar ein Jugendhaus, da aber die Zuschüsse für örtliche Vereine und Verbände (Jugendarbeit) gestrichen seien, müsse man auch hier sparen. Er wies darauf hin, dass der Rat aufgrund der Bündelung verschiedener Punkte seinen Beschluss vom Dezember 2009 habe zurücknehmen müssen. Daher schlage er vor, den Punkt 5 bei gesonderter Abstimmung auch dahingehend zu ändern, dass die Zahl „50.000 €“ jeweils durch „40.000 €“ ersetzt werde, und der Punkt „Nebenkosten“ durch das Wort „Kosten“ ersetzt werde, wobei die Erläuterungen in Klammern komplett wegfallen sollten. Mit den Kosten seien sowohl Nebenkosten als auch Fixkosten wie Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen gemeint.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass bereits in der Sitzungsvorlage dargelegt wurde, dass eine Verringerung des Zuschusses der Gemeinde dazu führe, dass weniger Personal eingesetzt werden könne und eingeschränkte Öffnungszeiten in den Ortsteilen Darfeld und Holtwick die Folge seien. Er erläuterte, dass es eine Absprache der Kommunen mit dem Kreis Coesfeld über die Aufteilung des Personals für Gemeinden und Städte ohne eigenes Jugendamt gebe. Danach stünden der Gemeinde Rosendahl zwei Stellen zu. Im Moment werde eine ¾ Stelle durch Herrn Nienhaus und ½ Stelle durch Frau Witte besetzt. Die geplante dritte Kraft könnte ebenfalls mit einer ¾ Stelle beschäftigt werden. Bei einer Reduzierung des gemeindlichen Zuschusses sei eine Bezahlung der dritten Kraft nicht mehr machbar. Der Kreis bezuschusse nach der jetzigen Regelung die Offene Jugendarbeit mit 50 %, wenn also der Gemeindezuschuss um 10.000 € reduziert werde, bedeute dies zugleich eine Reduzierung des Kreiszuschusses in gleicher Höhe. Dies habe allerdings keinen Einfluss auf die Höhe der von der Gemeinde Rosendahl zu zahlenden Jugendamtsumlage. Er gab zu bedenken, dass andere Kommunen nur darauf warteten, dass eine Gemeinde auf die zugeteilten Stellen verzichte, da diese dann bei gleicher Jugendamtsumlage anderen Gemeinden zugeteilt würden. Die Folge für Rosendahl sei zwar keine Veränderung bei der Jugendamtsumlage, aber dafür weniger Personal und weniger Öffnungszeiten.

 

Ausschussmitglied Lisa Margeaux Meier merkte an, dass diese Erläuterung in der Sitzungsvorlage hilfreich gewesen wäre. Sie teilte mit, dass die FDP-Fraktion dem geplanten Konzept zustimmen werde. Allerdings wolle sie gern wissen, ob nach der Genehmigung des Jugendhauses im Ortsteil Osterwick möglicherweise auch die Bürger der Ortsteile Darfeld und Holtwick die Errichtung eines Jugendhauses fordern könnten.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass durch das Haushaltssicherungskonzept (HSK) die Maßnahme festgeschrieben sei. Ziel sei, dass die Hauptarbeit der Offenen Jugendarbeit im Ortsteil Osterwick stattfinden solle.

 

Ausschussmitglied Lisa Margeaux Meier bat darum, dies auch nach außen entsprechend zu kommunizieren.

 

Ausschussvorsitzende Everding war der Ansicht, dass dies durch die bereits seit dem Jahr 2007 andauernde Diskussion ausreichend geschehe.

 

Der Vorsitzende der Kolpingsfamilie Osterwick, Herr van Deenen, teilte an dieser Stelle mit, dass man feststellen könne, dass bereits jetzt die Angebote in Osterwick von Teilnehmern aus allen drei Ortsteilen gut angenommen würden. Als Beispiel führte er Teilnehmerzahlen für die Tanzangebote von Frau Witte an:

Darfeld            30 %

Holtwick          30 %

Osterwick        40%

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf wies darauf hin, dass im HSK bereits die 50.000 € als Zuschuss für die Offene Jugendarbeit vorgesehen seien. Trotzdem schreibe man in 2014 bereits wieder eine schwarze Null. Er bitte allerdings den Bürgermeister, mit dem Kreis Coesfeld über eine Änderung der Zuschussregelung dahingehend zu verhandeln, dass der Kreis einen höheren Anteil übernehme, wodurch sich der Anteil der Gemeinde verringern solle. Damit könne man dann auch dem Personal Sicherheit über einen längeren Zeitraum bieten. Er halte es nicht für sinnvoll, am Vorschlag der Verwaltung neue Änderungen vorzunehmen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass er verstehen könne, dass die Kolpingsfamilie eine Planungssicherheit benötige. Er sei jedoch der Ansicht, dass die 50.000 € bereits in den Haushalt eingestellt worden seien, bevor über das Bürgerbegehren endgültig entschieden worden sei. Nach der Rücknahme des Ratsbeschlusses bestehe über das Jahr 2011 hinaus keine Verpflichtung zur Zahlung von Zuschüssen. Natürlich könne man mit mehr Geld mehr Leistung erbringen, dies sei sicher auch in der Offenen Jugendarbeit so. Aber die Kolpingsfamilie müsse dieses Problem lösen. Die Kürzungen des Kreises seien bedauerlich, aber nicht Sache des Ausschusses.

 

Bürgermeister Niehues betonte, dass die Verabschiedung des Haushalts in der Ratssitzung am 25. März 2010 nach der Abstimmung über das Bürgerbegehren stattgefunden habe. Die Zuschüsse für die Jugendarbeit der örtlichen Vereine und Verbände seien nicht gestrichen, sondern würden ab 2011 um die Hälfte gekürzt.

 

Ausschussvorsitzende Everding wandte sich an dieser Stelle an den Vorsitzenden der Kolpingsfamilie und fragte, ob seiner Ansicht nach eine Arbeit mit 40.000 € Zuschuss der Gemeinde überhaupt möglich sei.

 

Herr van Deenen erläuterte, dass man nach ausführlichen Beratungen im Vorstand der Kolpingsfamilie zu dem Schluss gekommen sei, dass ein weiterer Mitarbeiter dann nicht eingestellt werden könne. Es müssten auch Kosten für Honorarkräfte bei besonderen Angeboten und Kosten für Ausflüge eingeplant werden. Die Kolpingsfamilie selbst erhalte keinen Cent für die Trägerschaft der Offenen Jugendarbeit.

 

Ausschussmitglied Rahsing zitierte aus dem Haushaltssicherungskonzept, dass der Zuschuss an die Kolpingsfamilie Osterwick für die Offene Jugendarbeit nach Ablauf der bestehenden vertraglichen Bindung auf 25.000 € gekürzt werden solle. Daher solle man mit diesen Zahlen arbeiten.

 

Ausschussmitglied Söller betonte, dass es eine Pflichtaufgabe des Kreises sei, die Jugendarbeit zu bezuschussen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Förderrichtlinien des Kreises Coesfeld eine 50 %-ige Bezuschussung vorsähen, gekoppelt an einen gleichen Anteil der Gemeinde.

 

Ausschussvorsitzende Everding fragte Herrn van Deenen, ob die Arbeit der Offenen Jugendarbeit im Falle einer Minimierung des Gemeindezuschusses fortgesetzt werde.

 

Herr van Deenen erklärte, dass mit einer Bezuschussung von 25.000 € eine Arbeit definitiv nicht machbar sei. Bei einer Bezuschussung mit 40.000 € müsse das Personal und die Öffnungszeiten reduziert werden. Bisher sei die Kolpingsfamilie für die Erstattung der Nebenkosten wie Strom und Heizung zuständig. Es sei im Vorstand beschlossen worden, dass die Kolpingsfamilie Dienstleistungen für die Gemeinde übernehmen dürfe, wobei die Mitgliedsbeiträge nicht in Anspruch genommen werden dürften. Bei einer Änderung des Punktes 5 von „Nebenkosten“ zu „Kosten“ würde dies jedoch notwendig. Er bat darum, auch die Planungssicherheit für die Mitarbeiter zu berücksichtigen. Es hätten bereits zwölf Bewerber für die dritte Stelle nach ihrem Vorstellungsgespräch die Stelle abgelehnt, mit der Begründung, dass die immer noch schwebende Planung für das Jugendhaus ein zu großer Unsicherheitsfaktor sei.

 

Ausschussvorsitzende Everding teilte mit, dass sie nach Gesprächen mit vielen Jugendlichen festgestellt habe, dass die Offene Jugendarbeit nicht in Konkurrenz zur Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden stehe, sondern sogar befürwortet werde.

 

Fraktionsvorsitzender Branse plädierte noch einmal dafür, dass seiner Ansicht nach zwei Stellen für die offene Jugendarbeit genug seien. Er wolle die Kosten im neuen Vorschlag senken, um einem neuen Bürgerbegehren aus dem Weg zu gehen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass seiner Ansicht nach keine Gefahr eines Bürgerbegehrens bestehe. Nach Veröffentlichungen in der Presse und im Internet habe sich bisher kein Bürger und kein Anlieger bei ihm oder in der Verwaltung gemeldet. Lediglich Herr Galle als unmittelbarer Nachbar habe um Informationen gebeten. Aber nicht eine Stimme habe sich gegen das Vorhaben erhoben. Er sei sicher, dass es kein neues Bürgerbegehren geben werde. Außerdem sei es in dem vorigen Bürgerbegehren doch in erster Linie um den Standort gegangen. Der neue Standort finde Akzeptanz. Er wies noch einmal darauf hin, dass es bei ohnehin schon eingeschränkten Öffnungszeiten zu weiteren Einschränkungen kommen werde. Die Leidtragenden seien die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Rosendahl.

 

Ausschussvorsitzende Everding betonte, dass sie nach vielen Gesprächen mit Bürgern bestätigen könne, dass das Jugendhaus am neuen Standort befürwortet werde.

 

Ausschussmitglied Rahsing erklärte, dass er nur über den gemeindlichen Zuschuss diskutieren wolle und nicht über den Standort.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass seiner Ansicht nach in späteren Jahren die Steuern angehoben werden müssten, um den Haushalt auszugleichen. Dann seien die Bürger sicher nicht mehr begeistert von der Maßnahme. Er sei nicht gegen die Offene Jugendarbeit, aber man müsse auch hier auf Kosten achten.

 

Bürgermeister Niehues wies noch einmal darauf hin, dass für Rosendahl nur zwei Stellen zur Verfügung stünden, die man mit drei Personen besetzen wolle. Bei der dritten noch einzustellenden Fachkraft gehe es also nicht um eine dritte Stelle, sondern um die Besetzung der restlichen ¾ Stelle von insgesamt zwei Stellen.

 

Herr van Deenen erklärte, dass eine dritte Kraft unter so unsicheren Bedingungen aber erst gar nicht zu finden sei. Ebenso halte er es nicht für gerechtfertigt, wie vom Fraktionsvorsitzenden Branse gefordert, alle Kosten einschließlich Abschreibungen und kalkulatorischer Zinsen komplett auf die Kolpingsfamilie abzuwälzen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf wies darauf hin, dass man sich bereits wieder in einer Grundsatzdiskussion befinde, die man doch bitte beenden solle. Die Offene Jugendarbeit solle bereits jetzt ein Netzwerk erstellen. Damit könne man auch dem Bevölkerungsrückgang in Rosendahl Rechnung tragen.

 

Frau Witte von der Offenen Jugendarbeit erklärte, dass sie es schade finde, dass Vergleiche zwischen der Offenen Jugendarbeit und den Vereinen gezogen würden. Sie arbeite selbst auch im Verein und habe festgestellt, dass gerade in der Offenen Jugendarbeit günstige Angebote genutzt würden, die später dazu führen könnten, dass sich Jugendliche auch im Verein engagieren. Der Einstieg in ein Hobby oder eine Freizeitbeschäftigung sei über die Jugendarbeit möglich. Auch sie rate zu einer Vernetzung, die z.B. auch in einer Verlinkung der Vereine auf der Homepage der OJA möglich sei.

 

 

Um 20:30 Uhr wurde die Sitzung für eine Pause von zehn Minuten unterbrochen.

 

 

Nach der Pause stellte Fraktionsvorsitzender Branse den Antrag, den gesondert abzustimmenden Punkt 5 des Beschlussvorschlages dahingehend zu ändern, dass die Zahl „50.000 €“ jeweils durch 40.000 € ersetzt werden solle und das Wort „Nebenkosten“ durch das Wort „Kosten“ bei Streichung der in Klammer stehenden Erläuterungen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dies seiner Meinung nach nicht korrekt sei, da die Kosten auch Abschreibungen enthielten. Dies sei bei Vermietungen nicht üblich. Wenn man diese Kosten erwirtschaften wolle, müsse man eine Miete erheben.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf forderte Bürgermeister Niehues auf, mit dem Kreis dahingehend zu verhandeln, dass der freiwillige Zuschuss der Gemeinde Rosendahl 40.000 € betrage und der des Kreises 60.000 €. Dies sei bereits in der Ratssitzung am 25. März 2010 gefordert, aber noch nicht ausgeführt worden. Es sei wichtig, zumindest ein Signal vom Kreis zu bekommen, wie evtl. in dieser Frage entschieden werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass ein solcher Vorschlag nur umgesetzt werden könne, wenn die Förderrichtlinien des Kreises Coesfeld geändert würden. Dies könne er Herrn Werremeier vom Kreisjugendamt oder auch dem Landrat vortragen, aber eine Entscheidung des Kreistages bis zur nächsten Ratssitzung am 08. Juli 2010 sei nicht möglich.

 

Ausschussmitglied Söller wunderte sich über die Förderrichtlinien, die ihm so nicht bekannt seien.

 

Bürgermeister Niehues sagte zu, die Förderrichtlinien über das Protokoll zur Kenntnis zu geben. Diese sind dem Protokoll als Anlage I beigefügt.

 

 

Anschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: