Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

1.      Der Verkaufspreis für gewerbliche Grundstücke in der Gemeinde Rosendahl wird ab 01. Juli 2010 auf 14 €/qm festgesetzt. Darüber hinaus wird ein einmaliger pauschaler Anliegerbeitrag für Kanalanschluss und Erschließung in Höhe von 10 €/qm erhoben. Der Anliegerbeitrag ist zunächst entsprechend der satzungsrechtlichen Regelungen als Kanalanschlussbeitrag zu verwenden; der verbleibende Restbetrag ist als Erschließungsbeitrag zu verbuchen.

 

2.      Soweit auf dem Kaufgrundstück eine Betriebswohnung errichtet wird, ist mit Erteilung der hierzu erforderlichen Baugenehmigung bzw. eines sie ersetzenden Rechtsaktes ein Kaufpreiszuschlag fällig. Dieser beträgt bei einer in das gewerbliche Bauobjekt integrierten Betriebswohnung pauschal 10.000 € und bei einem separaten Wohnhaus, auch wenn es mit dem Betriebsgebäude verbunden ist, pauschal 20.000 €. Diese Regelung gilt ebenfalls für alle Kaufverträge, die nach dem 01. Juli 2010 geschlossen werden.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/152.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil wies darauf hin, dass man nicht vorhersagen könne, wie sich die Erhöhung des Kaufpreises für Gewerbegrundstücke auf die Anzahl der Verkäufe auswirke. Diese Entwicklung müsse man beobachten.

 

Ausschussmitglied Barenbrügge vertrat die Ansicht, dass sich Gewerbebetriebe dann woanders ansiedeln würden.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass eine Neuansiedlung von Gewerbebetrieben ohnehin schwierig sei, da für diese die Entfernung zu den Autobahnen A 31 und A 43 zu groß sei. Wichtig sei es aber, die ortsansässigen Firmen zu halten und ihnen Erweiterungsflächen anbieten zu können.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilte mit, dass ja auch andere Kommunen sicher die Preise für Gewerbegrundstücke anheben würden und man somit keine Außenseiterposition einnehme. Er fragte, wie viele Grundstücke der Gemeinde zur Veräußerung zur Verfügung stünden.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass es sowohl im Ortsteil Osterwick als auch im Ortsteil Darfeld noch einige zu veräußernde Flächen gebe.

 

Ausschussmitglied Barenbrügge fragte, ob auch im Ortsteil Holtwick noch zu veräußernde Flächen zur Verfügung stünden.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es hier leider keine zu veräußernden Grundstücke gebe, da man aufgrund der Haushaltssituation nicht in der Lage sei, Vorratspolitik zu betreiben. Man wolle aber versuchen, für potentielle Interessenten Lösungsvorschläge anzubieten.

 

Ausschussmitglied Barenbrügge fragte, wie lange ein durchzuführendes Bebauungsplanverfahren dauern würde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dies einen Zeitraum von ca. sechs Monaten in Anspruch nehmen würde.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte, dass die Gemeinde Rosendahl im Ortsteil Holtwick jedoch zunächst die erforderlichen Flächen erwerben müsse. Zuvor müsse jedoch die Bereitstellung der erforderlichen Ersatzflächen geregelt werden. Erst dann könnten die Durchführung des Planverfahrens und die Erschließung erfolgen. Damit sei keine Lösung von „Heute auf Morgen“ möglich. Er weise eindringlich darauf hin, dass die Bereitstellung von Gewerbeflächen im Ortsteil Holtwick nicht unerhebliche Schwierigkeiten mit sich bringe.

 

Fraktionsvorsitzender Branse äußerte sein Unverständnis über die Diskussion. Er gehe davon aus, dass sich bei entsprechender Nachfrage auch Anbieter bzw. Verkäufer finden würden.

 

Kämmerer Isfort verwies auf das Haushaltssicherungskonzept (HSK), S. 23/24, Produkt 11 „Grundstücksmanagement“. Hier sei ein Investitionsverzicht festgelegt und der Ansatz für den Erwerb von Austauschflächen für die weitere Gewerbeentwicklung im Ortsteil Holtwick gestrichen worden. Er wolle nicht jedes Mal explizit darauf hinweisen müssen, dass man an das HSK gebunden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing betonte, dass er dennoch fordere, dass die Verwaltung intelligente Lösungen für eventuelle Flächen anbieten solle. Man müsse die ursprünglich geplante Erweiterung des Gewerbegebietes in Holtwick weiter verfolgen.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass natürlich mit dem HSK nicht das Überlegen aufhören solle, aber man dennoch verstärkt auf die Einhaltung des HSK achten müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf bestätigte den durch das HSK vorliegenden Zwang, plädierte aber auch dafür, den politischen Gestaltungswillen weiter zu bekunden und nicht aufzugeben.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass der politische Gestaltungswille zugleich auch Planungsrecht sei. Die Subventionen durch die Gemeinde müssten zurückgefahren werden. Die SPD-Fraktion unterstütze den Verwaltungsvorschlag.

 

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: