Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Für die Vergabe der gemeindlichen Wohnbaugrundstücke gelten für den Zeitraum vom 01. Juli 2010 bis 30. Juni 2011 folgende Bedingungen und Regelungen:

 

1.    Der allgemeine Verkaufspreis beträgt einschließlich der Beiträge und anteiligen Vermessungskosten 92 €/qm.

 

2.    Für die am Nordrand des Baugebietes „Nord-West“ im Ortsteil Darfeld gelegenen und noch nicht veräußerten Grundstücke (Nr. 18 bis 21) wird für die im Bebauungsplan festgesetzten Gartenflächen in einer Tiefe von ca. 10 m der „reine“ Grundstückskaufpreis um 30 €/qm gesenkt.

 

3.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Einzelfall den allgemeinen Verkaufspreis bis zu 10 €/qm zu senken, wenn offensichtlich ein oder mehrere Gründe hierfür vorliegen (z. B. Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt, Grundstückslage, Beeinträchtigung der Ausnutzbarkeit, Nachteile aus der Bauleitplanung). Voraussetzung für eine solche Einzelfallentscheidung ist jedoch, dass das Grundstück bereits seit fünf Jahren erschlossen ist.

 

4.    Die Förderungen und Kaufpreisreduzierungen nach den Ziffern 2 und 3 gelten nebeneinander.

 

5.    Für Baugebiete mit mehreren Erschließungsanlagen, verbunden mit unterschiedlichen Erschließungskosten, wird ein differenzierter Grundstückskaufpreis auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 25. September 1997 festgesetzt, so dass sich unter Einschluss aller Kostenfaktoren (Kaufpreis, Vermessungskosten und Beiträge) ein Gesamtverkaufspreis von 92 €/qm ergibt.

 

6.    Der Bürgermeister ist – unabhängig von der in der Zuständigkeitsordnung festgesetzten Höhe des jeweiligen Grundstückswertes – ermächtigt, die Vergabe der Baugrundstücke an die Bewerber auf der Grundlage der bisherigen Vergabekriterien und -praxis zu tätigen.

 

7.    Die nächste Kaufpreisüberprüfung und ggf. Preisanpassung erfolgt zum 01. Juli 2011.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/151.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte nach, warum im Baugebiet „Haus Holtwick“ zwei Grundstücke in der Größe von 413 qm zu einem deutlich günstigeren Preis verkauft worden seien (Sitzungsvorlage, S. 5).

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass es sich im Baugebiet „Haus Holtwick“ um mehrere Erschließungsanlagen handele. Bei einem Verkauf gehe man zunächst von einem einheitlichen Verkaufspreis von 92 € aus. Davon abgezogen würden die Kanalanschlussbeiträge und die Vermessungskosten, die immer gleich seien. Unterschiedlich könne jedoch der jeweilige Erschließungsbeitrag sein. Durch dessen Abzug erhalte man den eigentlichen Erlös, der dadurch sehr unterschiedlich sein könne, wie in dem von Herrn Mensing angeführten Beispiel.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: