Der Erlass der „Satzung über die Änderung und Aufhebung der Zweckbindung von Interessentengrundstücken der Oberdarfelder und Hennewicher Mark im Ortsteil Darfeld der Gemeinde Rosendahl“ wird auf der Grundlage des in der Sitzungsvorlage VII/857 als Anlage III beigefügten Satzungsentwurfes beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/146.

 

Ausschussmitglied Söller erkundigte sich, ob die in Oberdarfeld liegenden Interessentengrundstücke nicht in das Flurbereinigungsverfahren fallen würden.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass dies nicht der Fall sei.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: