Der Erlass der „Satzung über die Änderung und Aufhebung der Zweckbindung von Interessentengrundstücken der Netter Mark im Ortsteil Darfeld der Gemeinde Rosendahl“ wird auf der Grundlage des in der Sitzungsvorlage VII/857  als Anlage V beigefügten Satzungsentwurfes beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/142 und bat den Allgemeinen Vertreter Gottheil um Erläuterung.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18. Juni 2009 bereits der Veräußerung von ehemaligen Wegeflächen der Interessentengemeinschaft zugestimmt habe. Die Wegeflächen seien inzwischen zum Grundbuch der Interessentengemeinschaft übernommen worden. Eine weitere Vorraussetzung für die rechtswirksame Veräußerung der Grundstücksflächen sei eine Änderung und Aufhebung der Zweckbindung der betroffenen Interessentengrundstücke. Dies geschehe durch den Erlass einer Satzung, die der Sitzungsvorlage als Entwurf (Anlage V) beigefügt worden sei. Er wies hier darauf hin, dass es im Satzungsentwurf einen Fehler gebe. Unter dem § 1(1) sei im Text von der „Gemarkung Darfeld Flur 4 Flurstück 131“ die Rede. Hier müsse es heißen „Gemarkung Darfeld Flur 18 Flurstück 131“. Er bat die Ausschussmitglieder um handschriftliche Änderung. Im Original werde der Fehler entsprechend berichtigt.

Weiter teilte er mit, dass es sich bei den zu veräußernden Flächen nicht um Flächen handele, die in dem Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Darfeld gelegen seien.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erkundigte sich, wo er im Haushaltsplan den entsprechenden Ansatz zu diesem Verfahren finden könne.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass der Ansatz in Höhe von 35.500 € im Haushaltsplan 2010 auf S. 120, Pos. 19, Sachkonto 682120 „Einzahlungen Veräußerung sonstige Grundstücke“ zu finden sei. In diesem Betrag sei auch der Verkaufserlös aus dem Verkauf der Wegeflächen enthalten.

 

Ausschussmitglied Schubert bat um eine Definition der Interessentengemeinschaft.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass es früher sogenannte „Gemeinheiten“ in den Gemeinden gegeben habe. Dies seien gemeinsam genutzte Flächen gewesen. Später seien solche Flächen dann mithilfe eines Rezesses (Satzung) auseinander dividiert worden. Es seien Wege angelegt worden, die aber teilweise schon seit Jahrzehnten nicht mehr bestünden, sondern als landwirtschaftliche Flächen genutzt würden. Alle an einer solchen ehemaligen Gemeinheit Beteiligten bildeten heute die Interessentengemeinschaft, die rechtlich durch den Bürgermeister der Gemeinde Rosendahl vertreten werde. Auf Grund der gesetzlichen Grundlage müssten bei einem Verkauf der Interessentengrundstücke auch die Bestimmungen der Gemeindeordnung angewendet werden. Er wies ferner darauf hin, dass es sich hier um eine gewinnbringende Angelegenheit für die Gemeinde Rosendahl handele, da in diesen Fällen keine Abwicklung durch das Flurbereinigungsverfahren Darfeld erfolge.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: