Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Das Verfahren zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Nördlich der Höpinger Straße“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/168 beigefügten Planausschnitt zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/168.

 

Ausschussmitglied Espelkott fragte nach, ob die Fläche, die ursprünglich als Stichstraße geplant gewesen sei, mit den Grundstücken erworben worden sei.

 

Bürgermeister Niehues bejahte dies und ergänzte, dass die Gemeinde sich im Kaufvertrag verpflichtet habe, bis zum Oktober 2010 die Bebauungsplanänderung durchzuführen.

 

Ausschussmitglied Eimers erkundigte sich, wem die Flächen südlich der Straße „Breikamp“ gehörten.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass diese von der Firma Autohaus Voss erworben worden seien, die dort eine Autogastankstelle errichten wolle.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: