Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Für die Vergabe der gemeindlichen Wohnbaugrundstücke gelten für den Zeitraum vom 01. Juli 2010 bis 30. Juni 2011 folgende Bedingungen und Regelungen:

 

1.    Der allgemeine Verkaufspreis beträgt einschließlich der Beiträge und anteiligen Vermessungskosten 92 €/qm.

 

2.    Für die am Nordrand des Baugebietes „Nord-West“ im Ortsteil Darfeld gelegenen und noch nicht veräußerten Grundstücke (Nr. 18 bis 21) wird für die im Bebauungsplan festgesetzten Gartenflächen in einer Tiefe von ca. 10 m der „reine“ Grundstückskaufpreis um 30 €/qm gesenkt.

 

3.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Einzelfall den allgemeinen Verkaufspreis bis zu 10 €/qm zu senken, wenn offensichtlich ein oder mehrere Gründe hierfür vorliegen (z. B. Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt, Grundstückslage, Beeinträchtigung der Ausnutzbarkeit, Nachteile aus der Bauleitplanung). Voraussetzung für eine solche Einzelfallentscheidung ist jedoch, dass das Grundstück bereits seit fünf Jahren erschlossen ist.

 

4.    Die Förderungen und Kaufpreisreduzierungen nach den Ziffern 2 und 3 gelten nebeneinander.

 

5.    Für Baugebiete mit mehreren Erschließungsanlagen, verbunden mit unterschiedlichen Erschließungskosten, wird ein differenzierter Grundstückskaufpreis auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 25. September 1997 festgesetzt, so dass sich unter Einschluss aller Kostenfaktoren (Kaufpreis, Vermessungskosten und Beiträge) ein Gesamtverkaufspreis von 92 €/qm ergibt.

 

6.    Der Bürgermeister ist – unabhängig von der in der Zuständigkeitsordnung festgesetzten Höhe des jeweiligen Grundstückswertes – ermächtigt, die Vergabe der Baugrundstücke an die Bewerber auf der Grundlage der bisherigen Vergabekriterien und -praxis zu tätigen.

 

7.    Die nächste Kaufpreisüberprüfung und ggf. Preisanpassung erfolgt zum 01. Juli 2011.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

Ratsmitglied Deitert war zu dieser Abstimmung nicht anwesend.

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Haupt und Finanzausschuss am 24. Juni 2010.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: