Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

1.      Der Verkaufspreis für gewerbliche Grundstücke in der Gemeinde Rosendahl wird ab 01. Juli 2010 auf 14 €/qm festgesetzt. Darüber hinaus wird ein einmaliger pauschaler Anliegerbeitrag für Kanalanschluss und Erschließung in Höhe von 10 €/qm erhoben. Der Anliegerbeitrag ist zunächst entsprechend der satzungsrechtlichen Regelungen als Kanalanschlussbeitrag zu verwenden; der verbleibende Restbetrag ist als Erschließungsbeitrag zu verbuchen.

 

2.      Soweit auf dem Kaufgrundstück eine Betriebswohnung errichtet wird, ist mit Erteilung der hierzu erforderlichen Baugenehmigung bzw. eines sie ersetzenden Rechtsaktes ein Kaufpreiszuschlag fällig. Dieser beträgt bei einer in das gewerbliche Bauobjekt integrierten Betriebswohnung pauschal 10.000 € und bei einem separaten Wohnhaus, auch wenn es mit dem Betriebsgebäude verbunden ist, pauschal 20.000 €. Diese Regelung gilt ebenfalls für alle Kaufverträge, die nach dem 01. Juli 2010 geschlossen werden.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ratsmitglied Deitert nahm ab 20:40 Uhr (zu Beginn dieses TOP) wieder an der Sitzung teil.

 

Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 24. Juni 2010.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: