Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Das Verfahren zur 37. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“, Ortsteil Holtwick, wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/164 beigefügten Entwurf bestehend aus Satzung, Begründung und Planzeichnung durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

Fraktionsvorsitzender Branse war zu dieser Abstimmung nicht anwesend.

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 01. Juli 2010.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilte mit, dass er irritiert darüber sei, dass hier eine Festlegung der Drempelhöhe unter 1 m beschlossen werden solle. Drempelhöhen unter 1 m könnten nicht als Wohnraum gewertet werden.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es sich bei diesem Bebauungsplan um den ältesten Plan der Gemeinde Rosendahl handele, der aus dem Jahr 1969 stamme und sicher nicht mehr zeitgemäß sei. Eine komplette Überarbeitung sei aber zu teuer, so dass man sich entschieden habe, einzelne gewünschte Änderungen von Bauherren einzuarbeiten.

 

Ratsmitglied Espelkott fragte nach, in welchen Jahr die erste Änderung dieses Bebauungsplanes stattgefunden habe.

 

Bürgermeister Niehues sagte zu, diese Frage über das Protokoll zu beantworten.

 

Antwort:           Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Gartenstiege“, Ortsteil Holtwick wurde am 02. März 1972 im Amtsblatt bekannt gemacht und damit rechtskräftig.

 

Der Rat folgte anschließend dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: