Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 1

Der Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung vom 26.03.2009 wird aufgehoben.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/165 beigefügten Planunterlagen beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         23 Ja Stimmen

                                                                1 Enthaltung

 

Fraktionsvorsitzender Branse verließ nach der Abstimmung vorübergehend die Sitzung.


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 01. Juli 2010.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: