Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Das  Verfahren zur 4. Änderung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Haus Holtwick“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB auf Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. VIII/173 beigefügten Planentwurfes bestehend aus Satzung, Begründung und Planausschnitt durchgeführt.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

Fraktionsvorsitzender Branse war zu dieser Abstimmung nicht anwesend.

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 01. Juli 2010.

 

Fraktionsvorsitzender Weber wies darauf hin, dass die erneute Änderung dieses Bebauungsplans ihn in der Einschätzung bestätige, die Vorschriften bei der Ausweisung neuer Baugebiete in Zukunft zu lockern.

 

Der Rat folgte anschließend dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: