Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Die am 14. Juni 2010 durch Bürgermeister Niehues und das Ratsmitglied Steindorf gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Zustimmung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 25.000 € für die Familienförderung bei der Veräußerung gemeindlicher Wohnbaugrundstücke wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/155.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellte fest, dass es hier darum gehe, Geld auszugeben. Da sich aber der Rat durch seine Entscheidung selbst gebunden habe, müsse man der Bereitstellung der Mittel zustimmen.

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: