Bürgermeister Niehues teilte dem Ausschuss mit, das in der Zeit vom 04.01. – 11.01.2006 und vom 11.01. – 18.01.2006 für Fahrzeuge in Richtung Legden und Coesfeld Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen wurden. Hiernach fuhren ca. 20 % mit einer Geschwindigkeit von 50 – 60 km/h, 1,1 % 60 – 70 km/h und 1 % 90 km/h.

Eine Ausfertigung der Auswertung ist als Anlage III der Niederschrift beigefügt.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigte sich nach der Aufnahmefähigkeit des Tempomessgerätes. Hierauf antwortete Bürgermeister Niehues, dass nur die Geschwindigkeit gemessen werden könne. Daraufhin fragte Ausschussmitglied Mensing, ob dies auch ohne Anzeige möglich sei. Dies bejahte Bürgermeister Niehues.

 

Ausschussmitglied Weber fragte, ob bereits Verkehrszählungen für die Aufstellung einer Kreuzungsampel im Bereich “B 474”/”Gescherer Straße”/”Kirchstraße” durchgeführt worden seien. Bürgermeister Niehues antwortete, dass hierfür der Landesbetrieb NRW zuständig sei

 

Desweiteren teilte er mit, dass Bedingung des Landesbetriebes Straßen NRW für die Aufstellung der Kreuzungsampel sei, dass die Ein- und Ausfahrt vom Parkplatz Lidl zur B 474 geschlossen werden müsse, damit die Fußgänger, insbesondere Schüler, gezwungen seien, die Ampelanlage zu nutzen. Hierzu müssten aber noch Gespräche mit dem Eigentümer und Geschäftsführer des Lidl-Marktes geführt werden.