Fachbereichleiter Wellner teilte dem Ausschuss mit, dass der Verwaltung eine Voranfrage zur Errichtung eines Bauvorhabens auf einem Grundstück im Baugebiet “Gartenstiege” vorliege. Anhand einer Folie zeigte er die gewünschte Bebauung auf. Die Realisierung des Bauvorhabens bedinge eine Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Ausschussvorsitzender Rottmann merkte an, dass die geplante Garagenein- und ausfahrt ein Gafahrenpunkt darstelle. Er schlug vor, zwecks endgültiger Beratung vor der nächsten Ausschusssitzung hier eine Ortsbesichtigung vorzunehmen.

 

Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag zu.